Grundrechte sind grundlegende Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. In Deutschland sind sie im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt.
Die Grundrechte sind ein zentraler Teil der demokratischen Ordnung in Deutschland. Der Staat ist verpflichtet, diese Rechte zu schützen.
Es gibt Grundrechte, die allen Menschen zustehen, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Dazu zählen zum Beispiel:
- der Schutz der Menschenwürde,
- Religionsfreiheit,
- Meinungsfreiheit.
Andere Rechte stehen nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu. Sie werden als Bürgerrechte bezeichnet. Dazu gehört zum Beispiel das Recht:
- sich frei in Deutschland zu bewegen,
- sich frei zu versammeln,
- den Beruf oder die Ausbildung frei zu wählen.
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen, wenn er oder sie sich in den Grundrechten verletzt sieht (Artikel 93 des Grundgesetzes)
- Sehhilfe
Grundrechte sind grundlegende Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie sind im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. - Videotipp: Grundrechte
- Grundrechte sind wichtige Rechte, die wir gegenüber dem Staat haben. Aber was für Rechte sind das konkret?
Weitere Videos der Reihe "Grundbegriffe der Demokratie" findet ihr auf Facebook, Instagram und in dieser YouTube-Playlist.
- Richtig oder falsch?
- Die Lösungen zum Demokratie-Quiz
Die Grundrechte gelten für alle Menschen in Deutschland.
☐ Richtig
☑ Falsch ✅Welches Recht ist ein Grundrecht?
a) Glaubensfreiheit ✅
b) Recht auf Sozialleistungen ❌
c) Recht auf einen Arbeitsplatz ❌Zur Diskussion
Welche Grundrechte sind besonders wichtig für euch?Weitere Fragen findest du in unserem Demokratie-Quiz.
Während der Corona-Pandemie klagten viele Menschen gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass solche Eingriffe in bestimmten Fällen zulässig sind, wenn sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen.
Brandenburg zeigt Haltung
Im Januar 2024 startete die Initiative „Brandenburg zeigt Haltung“. Kirchen, Wohlfahrtsorganisationen, die Industrie- und Handelskammern, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, der Landessportbund und andere riefen dazu auf, sich für Demokratie und Zusammenhalt einzusetzen. Über 510 Organisationen und mehr als 6.350 Menschen (Stand: Dezember 2025) unterstützen inzwischen das Bündnis. Dazu gehören Vereine, Schulen und Kommunen.
BLPB, Dezember 2025
Teilen auf






Kommentare
KommentierenRechte eines Betroffenen im Betreuungsverfahren
Warum haben Betroffene ab dem Moment der Tätigkeit eines Betreuungsgerichtes keine Rechte mehr - zum Beispiel Anspruch auf Kopien der Grundlage richterlicher Entscheidung ?
Warum ist der zugeteilte Verfahrenspfleger "Diener" des Gerichtes und nicht Schutzpatron des Betroffenen ?
Mir wurden die überwiegenden Beschlüsse inhaltlich zur Kenntnis gegeben aber die Hintergründe ALLE verschwiegen.
Jetzt stehe ich vor der Entscheidung einer Verfassungsbeschwerde . . .
lernen meines sohnes
sehr gut mein sohn fand die quelle sehr gut weiter so wallah sehr gut
Gut
Sehr sehr gut
Neuen Kommentar hinzufügen