Leicht und einfach erklärt: Die Bundestagswahl
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen und selbst in den Bundestag gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahme: Wer für bestimmte Straftaten von einem Gericht verurteilt wurde, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
In Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.
Dieser Grundsatz gilt für alle Parlamente, die nach Bundes- und Landesverfassungen gewählt werden.
Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)
Weitere Stichworte zur Wahl
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen