„Racial profiling“ heißt die Praxis, wenn Menschen allein aufgrund ethnischer Merkmale, etwa ihrer Hautfarbe, von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zolldienststellen überprüft werden. In den USA wurde diese Praxis 2003 abgeschafft.
In Deutschland geriet "Racial Profiling" 2012 in die Schlagzeilen, als die deutsche Bundespolizei einen Mann in einem Regionalzug kontrollierte, weil er dunkelhäutig war. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sah darin einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und kassierte damit ein vorhergehendes Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts, das der Bundespolizei Recht gab.
Racial Profiling ist so gefährlich, weil damit der alltägliche Rassismus sowie Fremdenfeindlichkeit befördert werden, und zwar von staatlicher, also offizieller Seite. Racial Profiling wird daher auch als institutioneller Rassismus bezeichnet. Insgesamt 30 Rechte listet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) auf, die von der Generalversammlung der UNO am 10. Dezember 1948 angenommen wurde. Alle Mitgliedsstaaten haben sie unterschrieben, Gesetzeskraft hat sie dennoch nicht.
BLPB, Dezember 2012 (aktualisiert August 2013)
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