Einbürgerung im rechtlichen Sinne bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt. Das heißt, dass die Staatsangehörigkeit bei der zuständigen Behörde beantragt und durch diese verliehen wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Unter „Entnazifizierung“ versteht man die Praxis der Besatzungsmächte (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion), die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges darauf ausgerichtet war, hochrangige Vertreter des NS-Regimes zur Rechenschaft zu ziehen.
Das Wort Extremismus bezeichnet in der Politik Ideen und Handlungen, die sich gegen das demokratische System richten. Extremisten lehnen die Demokratie ab. Sie versuchen, den demokratischen Staat zu beseitigen – wenn es sein muss, auch mit Gewalt.