Transidentität

Die Wörter Transfrau, Transmann, Transgender, transgeschlechtlich, transsexuell oder einfach nur trans* beschreiben Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Transgender Menschen können sich als männlich, weiblich, nichtbinär oder genderfluid identifizieren. Es handelt sich dabei um eine geschlechtliche, nicht um eine sexuelle Orientierung. Transgeschlechtliche Personen können hetero-, homo-, a-, bi- oder pansexuell sein. Auch der Begriff transsexuell hat mit einer sexuellen Orientierung nichts zu tun und wird häufig falsch verwendet. Da der Begriff aus einem medizinischen Kontext kommt, wird er von vielen Transpersonen abgelehnt.

Manche transgeschlechtlichen Menschen streben eine Transition (Übergang) an. Das heißt sie möchten ihr biologisches Geschlecht ihrer geschlechtlichen Identität angleichen. Dies ist ein Prozess, der mehrere Dimensionen umfasst. Die soziale Dimension schließt das eigene Verhalten und die Einstellungen der Familie, des Freundeskreises oder des kollegialen Umfelds gegenüber der Transperson ein (Coming-out). Die rechtliche Dimension betrifft unter anderem die Änderung des Vornamens und/oder die Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten wie dem Personalausweis. Dafür sind auch weiterhin medizinische Gutachten und therapeutische Beratungen Pflicht.
 

Lesetipp

Die körperliche Dimension betrifft dann alle angleichenden Maßnahmen am eigenen Körper wie Hormonbehandlungen, die Bartentfernung oder die Anregung von Bartwuchs, das Brustwachstum oder die Einebnung des Oberkörpers, Körperfettumverteilung sowie Eingriffe zur Maskulinisierung oder Feminisierung des Gesichts. Nicht alle transgeschlechtlichen Personen verspüren den Wunsch nach Hormonbehandlungen und angleichenden Operationen. Sie lassen diese Schritte ganz weg oder wählen einzelne Maßnahmen aus. Die eigene Identität leben sie unabhängig von den vorhandenen Geschlechtsorganen.

Jede Transperson entscheidet ganz persönlich, ob und welche Transitionsschritte sie machen möchte. Die Prozesse erfordern viel soziale, psychologische und rechtliche Beratung und gehen oft mit hohem Leidensdruck einher. Erst seit 2011 ist beispielsweise eine geschlechtsangleichende Operation nicht mehr zwingende Voraussetzung für eine Personenstandsänderung, also die Änderung des Vornamens oder des Eintrags männlich/weiblich in Personaldokumenten. Auch werden Ehen, die zuvor bestanden, nicht mehr automatisch geschieden.
 

BLPB, August 2020

Linktipps

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.