Wahlhelfer und Wahlhelferinnen

Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer/-innen bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer/-innen wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Sie bilden die Grundlage für die Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind damit die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Zudem sind sie für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson am Wahltag.

Um Wahlhelfer/in werden zu können, muss man wahlberechtigt sein. Wer allerdings selbst zur Wahl kandidiert, darf nicht zugleich Wahlhelfer*in sein. Wahlhelfer/-innen sind Mitglieder des Wahlvorstandes in den Wahllokalen. Ein Wahlvorstand setzt sich aus mindestens 5 und maximal 9 Wahlberechtigten zusammen. Der Vorstand sorgt für den ordnungsgemäßen Wahlablauf im Wahllokal und stellt im Anschluss das Wahlergebnis für seinen Wahlbezirk fest.

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer/-innen im Wahllokal zählt unter anderem die Ausgabe des Stimmzettels. Sie vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis, geben die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei, helfen Wählerinnen und Wählern mit Behinderung, notieren die Zahl der Wähler/-innen und zählen die Stimmen aus. Am Ende des Wahltags ermitteln sie das vorläufige Wahlergebnis im Wahllokal und für den Wahlbezirk. Wahlhelfer/-innen werden vor der Wahl für ihren Einsatz geschult.

Die Tätigkeit von Wahlhelfer/-innen ist ehrenamtlich. Die Städte und Gemeinden suchen in erster Linie Freiwillige vor Ort und in den jeweiligen Wahlbezirken. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jedoch jede/r Wahlberechtigte verpflichtet.

Ute Hinze

Eine Wahlhelferin im Gespräch

Ute Hinze ist seit über 20 Jahren Wahlhelferin. Uns hat sie erzählt,  wie ein Wahltag abläuft und was sie dabei macht.

 

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Eine Ablehnung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, zum Beispiel aus dringenden familiären Gründen, besondere berufliche Gründe, Krankheit oder eine Behinderung. Auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben, können die Berufung ablehnen.

Wahlhelfer/-innen erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Zur Kommunalwahl  erhält der oder die Vorsitzende eines Wahlvorstandes für den Wahltag 35 Euro, die übrigen Mitglieder je 25 Euro. Manche Gemeinden zahlen aber mehr, um den Anreiz für Freiwillige zu erhöhen. Wer Wahlhelfer/-in werden will, wendet sich direkt an seine Stadt- oder Gemeindevertretung vor Ort.

BLPB, August 2017

 

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