In einer repräsentativen Demokratie wie Deutschland sind Wahlen für die Bürgerinnen und Bürger die wichtigste Möglichkeit, Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Wer mit der Arbeit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter unzufrieden ist, kann bei der nächsten Wahl anderen Parteien oder Personen die Stimme geben. Wer zufrieden ist, kann dies ebenfalls mit der Stimmabgabe zeigen.
Wahlen finden in Deutschland in festgelegten Abständen statt: die Wahlen zum Deutschen Bundestag in der Regel alle vier Jahre, die Landtagswahlen, Kommunalwahlen und die Wahl zum Europaparlament alle fünf Jahre. Für jede Wahl gibt es ein Wahlgesetz, in dem die Regeln für die jeweilige Wahl stehen.
Wichtig ist: Alle Wahlen finden nach demokratischen Grundsätzen statt. Die Abgeordneten des Bundestages, der Länderparlamente und die Mitglieder der Vertretungen in den Städten und Gemeinden (Kommunalwahlen)
werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament werden die Stimmen je nach Staat unter schiedlich stark gewertet. Das soll sicherstellen, dass auch Staaten mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern angemessen vertreten sind.
- Sehhilfe
Das Grundgesetz legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dafür gibt es Wahlen.
Grundsätzlich gilt, Parteien ziehen nur dann in den Bundestag und die Landtage ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Es gibt wenige Ausnahmen, zum Beispiel für nationale Minderheiten wie die Sorben/Wenden in Brandenburg oder die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein.
Zu den Kommunalwahlen gibt es in der Regel keine Mindestzahl an Stimmen, um in die Gemeindevertretung oder den Kreistag einzuziehen. In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) ist es unterschiedlich geregelt.
In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Auch Nichtwählen ist erlaubt. Für die Bundestagswahl gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, für die Wahl zum Europaparlament von 16 Jahren. In den Bundesländern ist es unterschiedlich geregelt. In Brandenburg gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, um für den Landtag oder zu den Kommunalwahlen die Stimme abgeben zu können.
Wenn Parteien und Personen willkürlich von einer Kandidatur ausgeschlossen oder verfolgt werden oder Regierende das Wahlergebnis nachträglich verändern, findet eine Wahl nicht nach demokratischen Prinzipien statt.
Brandenburg wählt
Seit 2014 finden in Brandenburg die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament am selben Tag statt – in der Regel alle fünf Jahre. Im September 2024 wurde der Landtag für die 8. Wahlperiode (ab 2024) gewählt. Das Wahlalter 16 zur Landtagswahl ist bemerkenswert. Nur in fünf weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) dürfen junge Menschen derzeit bereits ab 16 Jahren zu Landtagswahlen ihre Stimme abgeben.
BLPB, Januar 2026
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