Grundgesetz

Leichte Sprache: Das Grund-Gesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Am 8. Mai 1949 wurde es vom Parlamentarischen Rat, der verfassungsgebenden Versammlung, beschlossen und am 23. Mai verkündet.

Das Grundgesetz besteht aus einer Präambel, den Grundrechten sowie einem organisatorischen Teil. Es regelt, welche Rechte wir als Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat haben, nach welchen Grundsätzen der Staat organisiert ist und welche Verfassungsorgane der Staat hat.

Illustration zur Wahl: Eine Hand hält einen Kompass
© Großstadtzoo/BLPB

Geändert werden kann das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat.

Es gibt aber auch Prinzipien im Grundgesetz, die nicht geändert werden dürfen. Das gilt für: 

  • die Gliederung des Bundes in Länder, 
  • die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie 
  • für Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert und 
  • Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.

Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Das heißt, alle deutschen Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen.

Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Es prüft beispielsweise, ob verabschiedete Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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BLPB, Mai 2025

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