Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht in Deutschland, wenn es um unsere Verfassung geht – das Grundgesetz. Es prüft, ob die Gesetze damit übereinstimmen und sich der Staat an die Regeln des Grundgesetzes hält. Besonders wichtig ist das Gericht, wenn Menschen ihre Grundrechte verletzt sehen.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richterinnen und Richtern - die eine Hälfte wird vom Bundesrat, die andere vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts können vor keinem anderen Gericht mehr infrage gestellt werden. Die Richterinnen und Richter prüfen, ob Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen, klären Streit zwischen Bund und Ländern und entscheiden über Beschwerden von Gemeinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger hat das Gericht eine große Bedeutung. Wer meint, dass der Staat Grundrechte verletzt, kann dort direkt eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Seit seiner Entstehung im Jahr 1951 wurden insgesamt über 245.000 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Sie machen etwa 95 Prozent aller Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus.
Als einzige Einrichtung kann das Bundesverfassungsgericht zudem Parteien verbieten, wenn diese die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung können einen Antrag für ein Parteienverbot stellen.
Ein Richter oder eine Richterin kann nur an das Bundesverfassungsgericht gewählt werden, wenn jeweils zwei Drittel des Bundestages oder des Bundesrates für sie stimmen. Das soll dafür sorgen, dass sich die verschiedenen Parteien auf geeignete Personen einigen müssen und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Jedes Bundesland hat ein eigenes Verfassungsgericht. Es hat ähnliche Funktionen wie das Bundesverfassungsgericht, aber auf Landesebene. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg wacht über die Einhaltung der Landesverfassung.
Eine viel beachtete Entscheidung war das Urteil gegen das sogenannte Paritätsgesetz. 2020 erklärte das Gericht das Paritätsgesetz für unvereinbar mit der Landesverfassung. Das Gesetz verpflichtete Parteien, ihre Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen.
BLPB, Dezember 2025
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