Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder von Mitgliedern der Gemeindevertretungen und Kreistage. Sie möchten gemeinsame politische Interessen durchsetzen. Eine Fraktion hat besondere Rechte.
Fraktionen gehören zu den wichtigsten politischen Akteuren. Im Europaparlament, im Bundestag und im Landtag sowie in den Kreistagen und Gemeindevertretungen bündeln sie die verschiedenen Einzelstimmen:
- Sie arbeiten in Ausschüssen mit und sind an der Besetzung von Ausschüssen beteiligt.
- Sie können eigene Anträge oder Gesetzentwürfe einbringen.
- Sie haben das Recht, Anfragen an die Regierung zu stellen.
So sorgen sie dafür, dass die Volksvertretungen handlungsfähig bleiben. Fraktionen erhalten Geld aus dem Haushalt des jeweiligen Parlaments oder der Kommune. Damit können sie Mitarbeitende beschäftigen, Fachinformationen einholen und ihre Arbeit organisieren.
- Sehhilfe
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchsetzen möchten.
Abgeordnete einer Fraktion gehören meist derselben Partei an oder sie kommen aus mehreren Parteien wie in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Eine Fraktion kann auch parteilose Abgeordnete aufnehmen. Im Europaparlament schließen sich Abgeordnete von Parteien aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union (EU) in Fraktionen zusammen, um gemeinsame europäische Ziele zu erreichen.
Je nach Parlament muss eine Mindestzahl an Abgeordneten zusammenkommen, damit sie eine Fraktion bilden können. Im Bundestag müssen sich mindestens fünf Prozent der Abgeordneten zusammenschließen. Gelingt das nicht, können Abgeordnete eine Gruppe bilden. Eine Gruppe hat weniger Rechte als eine Fraktion.
Auch wenn Abgeordnete bei der Abstimmung von Gesetzen nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, stimmen sie innerhalb der Fraktion meist gleich ab. Das nennt man Fraktionsdisziplin oder Fraktionszwang.
Wie Fraktionen Brandenburgs Politik gestalten
Nach der Landtagswahl 2024 haben sich im Landtag Brandenburg vier Fraktionen gebildet: SPD, AfD, CDU und BSW. Ähnlich wie im Bundestag haben sie besondere Rechte: Sie können eigene Gesetzentwürfe und Anträge einbringen sowie Mitglieder für Ausschüsse benennen. Diese bereiten Gesetze vor, beraten sie und versuchen, eine Einigung zu finden, damit das Gesetz im Landtag mit einer Mehrheit beschlossen werden kann.
Eine Fraktion im Landtag muss mindestens fünf Mitglieder haben – wenn der Zweitstimmenanteil einer Partei oder politischen Vereinigung zur Landtagswahl mehr als fünf Prozent beträgt, ihr aber rechnerisch nur vier Sitze zustehen, kann sie eine Fraktion mit nur vier Mitgliedern bilden.
SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschlands
AfD: Alternative für Deutschland
CDU: Christlich Demokratische Union Deutschlands
BSW: Bündnis Sahra Wagenknecht (Umbenennung zum 1. Oktober 2026 geplant)
In den Gemeindevertretungen sind es mindestens zwei, in den Kreistagen je nach Regelung mindestens zwei bis mindestens vier Mitglieder. Auch hier sorgen Fraktionen dafür, dass Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt werden. Parteipolitik spielt in den Kommunen eine geringere Rolle, es geht stärker um praktische Lösungen vor Ort.
BLPB, Dezember 2025
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