Zur Landtagswahl am 1. September 2019 haben erneut sechs Parteien den Einzug in den Landtag geschafft. Bis zur nächsten Landtagswahl 2024 bestimmen ihre Fraktionen und Abgeordneten wesentlich die Politik des Landes. Insgesamt hat der Landtag Brandenburg 88 Abgeordnete.
Im siebten Landtag Brandenburg, der am 1. September 2019 gewählt wurde, sind erneut sechs Parteien vertreten: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die die Alternative für Deutschland (AfD), die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke und die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / Freie Wähler).
Im Landtag schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen. Nach dem Fraktionsgesetz Brandenburgs besteht eine Fraktion aus mindestens vier oder fünf Mitgliedern des Landtags, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören. Aber auch parteilose Wahlbewerber können der Fraktion einer Partei oder anderen politischen Vereinigung angehören, wenn sie von eben dieser Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung als Kandidat zur Wahl aufgestellt wurden.
Die Fraktionen im Landtag sind entscheidend für den demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Abgesehen vom Stimmrecht, das den einzelnen Abgeordneten vorbehalten ist, stehen den Fraktionen die wichtigsten Rechte im Landtag zu. Sie können zum Beispiel Gesetze einbringen, Anträge und Anfragen stellen, sie können Vertreter in die Fachausschüsse entsenden und Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten und für das Präsidium vorschlagen.
Im siebten Landtag Brandenburg gibt es sechs Fraktionen – SPD, AfD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke sowie die BVB/Freie Träger. Die stärkste Fraktion im Brandenburger Landtag ist seit 1990 die SPD, seit der Wahl 2019 mit drei Sitzen mehr als die zweitstärkste Kraft AfD.
Ohne Fraktionen und den Zwang von Abgeordneten, sich bei Zugehörigkeit zu einer Fraktion auch deren Abstimmungsverhalten zu unterwerfen (Fraktionszwang), wäre eine dauerhafte Unterstützung einer Regierung und die Umsetzung von politischen Programmen nicht möglich.
BLPB, Juni 2016 (zuletzt aktualisiert im September 2019)
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