Leer gefegte Sitzreihen, Parteidisziplin und angeblich abgehobene Abgeordnete – über die Arbeit des Bundestags kursieren viele Mythen. Dieser Beitrag räumt mit verbreiteten Irrtümern auf und zeigt, wie das Parlament wirklich funktioniert.
Übersicht:
- Einblick
- Sind Abgeordnete abgehoben und haben keine Ahnung vom Leben der Menschen, die sie wählen?
- Herrscht im Bundestag ein „Fraktionszwang“, so dass Abgeordnete nur das tun, was die Fraktionsführung von ihnen verlangt?
- Nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung bestimmt die Politik?
- Sind die leeren Reihen im Plenum des Bundestags Ausdruck von „Faulheit“ der Abgeordneten?
Vorurteile und Missdeutungen lassen den Bundestag in seiner Funktionslogik schnell verzerrt erscheinen. So dominiert in der öffentlichen Wahrnehmung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise der Eindruck eines kaum arbeitenden Parlaments, wenn im Tagesschau-Beitrag zur Haushaltsdebatte die Hälfte der Stuhlreihen leer sind.
Der hierdurch entstehende negative Eindruck vom Parlament und den Abgeordneten basiert auf verzerrenden Mythen der Parlamentsarbeit, die bis heute weit verbreitet sind und nicht nur an Stammtischen wiederholt werden.
Daher hat sich dieser Beitrag zum Ziel gesetzt, populäre Mythen der Parlamentsarbeit zu beleuchten.
Einblick
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Der Grundgedanke repräsentativer Demokratie ist, dass Abgeordnete im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handeln – und zugleich unabhängig von ihnen sind.
Vor diesem Hintergrund können jederzeit Konflikte, Diskussionen und Reibungspunkte zwischen beiden entstehen. Dabei sind Parlamente in Demokratien die zentralen Institutionen der Volksvertretung und oftmals die einzigen, die direkt gewählt sind.
Populäre Vorurteile führen jedoch zu einer verzerrten Wahrnehmung davon, wie Parlamente funktionieren. So kennen die Bürgerinnen und Bürger ihre Parlamente abseits des Plenums kaum und haben einen eher negativen Eindruck von deren Funktionsweisen und ihren Leistungen.
Zum Bundestag und den Abgeordneten haben sie beispielsweise weniger Vertrauen als zum Bundesverfassungsgericht, dem Bundespräsidenten – und der Polizei. Daher setzt sich dieser Beitrag zum Ziel vier Fragen über den Parlamentsalltag zu beantworten:
Sind Abgeordnete abgehoben und haben keine Ahnung vom Leben der Menschen, die sie wählen?
Im Bundestag sind die Abgeordneten als Expertinnen und Experten für einen oft eng begrenzten Themenbereich tätig, zum Beispiel im Bereich Wirtschaft und Energie oder Sport und Ehrenamt. Sie arbeiten dazu in den Bundestagsausschüssen und den entsprechenden Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen ihrer Fraktionen. Einen großen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen alle Abgeordneten aber nicht im Bundestag, sondern vor Ort in ihren Wahlkreisen. Hier ist nicht ihr Spezialwissen für eng begrenzte Politikfelder gefragt, sondern sie sind Generalistinnen und Generalisten der Politik und werden umfassend zu sämtlichen Themenbereichen angesprochen.
Zu den Haupttätigkeiten der Abgeordneten vor Ort zählen: die Kontaktpflege und der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, die Informationsaufnahme, das Erklären von Politik sowie die Parteiarbeit. Überraschend häufig leisten Abgeordnete und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlkreis auch Hilfestellung in Einzelfällen, die von der Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen beispielsweise für Verwaltungsämter oder Jobcenter bis zur Rechtsberatung reicht. Diese konkreten Erfahrungen tragen die Abgeordneten dann in die eigenen Fraktionen, in denen verschiedene Sichtweisen aus den Wahlkreisen und die unterschiedlichen Lebenslagen der Abgeordneten aufgenommen werden.
Keineswegs sind Abgeordnete somit „abgehoben“, im Gegenteil, vernachlässigen sie den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gesellschaft nicht.
Herrscht im Bundestag ein „Fraktionszwang“, so dass Abgeordnete nur das tun, was die Fraktionsführung von ihnen verlangt?
Die Rechte des Abgeordneten im Bereich der Parlamentsarbeit werden aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes abgeleitet:
„[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Abgeordnete im Bundestag schließen sich freiwillig zu Fraktionen zusammen, um die Arbeitsfähigkeit innerhalb des Parlaments zu gewährleisten. Die Leistungsfähigkeit einer Fraktion hängt maßgeblich von der Bündelung der Interessen der Abgeordneten durch die Fraktionsführung ab.
Die Herstellung von innerer Geschlossenheit durch die Fraktionsführung wird bei oberflächlicher Betrachtung oft als „Fraktionszwang“ beschrieben, bei dem Abgeordnete dem Willen der Führung folgen müssten. Der Begriff ist jedoch irreführend: Ein „Zwang“ bestünde nur dann, wenn ein Abgeordneter aufgrund eines abweichenden Abstimmungsverhaltens mit dem Verlust des Mandats bei der nächsten Wahl rechnen müsste. Wen die Parteien für den Bundestag aufstellen, ist jedoch Aufgabe der lokalen Parteiorganisation sowie der Landesverbände, die sich oft auch gegen den Einfluss von oben verwehren.
Vielmehr sollte der Begriff „Fraktionsdisziplin“ verwendet werden. Die Fraktionsführung befindet sich bei der Herstellung von Fraktionsdisziplin in einer herausfordernden Situation, da sie die Rechte frei gewählter Abgeordneter achten und gleichzeitig für den Zusammenschluss zu einer handlungsfähigen Einheit in konkreten Entscheidungsfragen sorgen muss. Bei diesem Prozess benötigt die Fraktionsführung jederzeit die vorhandene Zustimmung der Mehrheit der eigenen Abgeordneten. Es gibt keinen Automatismus, der die notwendige Autorität der Fraktionsführung sicherstellt. Vielmehr entsteht diese erst durch ein angemessenes Führungsverhalten.
Stimmen die Ziele der Führung mit den Vorstellungen der Abgeordneten nicht mehr überein, kann sogar eine Abwahl des Führungspersonals erfolgen. Fraktionsdisziplin basiert somit auf einer Interaktionsbeziehung zwischen Führenden und Geführten. Der Fraktionsvorstand übt Einfluss auf Beratungs-, Entscheidungs- und Wahlprozesse aus und muss gleichzeitig um Zustimmung für die Einflussnahme bei den eigenen Abgeordneten werben.
Nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung bestimmt die Politik?
Die Funktionsfähigkeit einer Regierung in Deutschland zeigt sich erst im Zusammenspiel mit „ihrer“ Mehrheit im Parlament. Zumeist bestehend aus mindestens zwei Fraktionen, die auch Koalitionspartner genannt werden, ermöglicht die Parlamentsmehrheit die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Diese Handlungseinheit aus Regierung und Parlamentsmehrheit, legt zu Beginn der Amtszeit ihr gemeinsames inhaltliches Programm fest.
Während der Amtszeit profitieren die Abgeordneten der zur Regierung gehörenden Fraktionen dann besonders bei der Gesetzgebung von der Vorarbeit aus den personell besser ausgestatteten Ministerien. So überrascht es nicht, dass die größte Zahl der Gesetzesinitiativen durch die Bundesregierung im Bundestag eingebracht wird. Ihre Vorlagen haben im Parlament allein aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse die höchsten Erfolgschancen. Jedoch darf dieser Umstand nicht dazu führen, auf eine Dominanz der Regierung und eine entsprechende Bedeutungslosigkeit des Bundestages zu schließen.
Die Realität zeigt nämlich auch: In fast allen Gesetzesverfahren gibt es bei den Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages Änderungen und Korrekturen – oder wie es der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck formulierte:
„Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist.“
Sind die leeren Reihen im Plenum Ausdruck von „Faulheit“ der Abgeordneten?
Zu den Aufgaben der Abgeordneten zählen vor allem Kontrolle, Gesetzgebung, Wahl und Kommunikation. Zur Verwirklichung dieser Funktionen gibt es eine umfassende Arbeitsteilung im Bundestag: Die Abgeordneten gehören meist einem bis zwei Bundestagsausschüssen an, beispielsweise sind sie Mitglieder im Gesundheits- und Verkehrsausschuss und sind in diesen Bereichen Expertinnen und Experten.
In den Bundestagsausschüssen werden alle Vorgänge beraten, diskutiert und bearbeitet, um dem Plenum fertige Gesetzentwürfe zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Auch innerhalb der Fraktionen bestehen für die verschiedenen Themenbereiche Arbeitsgruppen beziehungsweise Arbeitskreise, in denen die eigene Position, insbesondere für die Sitzungen der Bundestagsausschüsse, abgeklärt und entwickelt wird. Oft geht die Arbeitsteilung sogar noch weiter, denn innerhalb der genannten Gremien gibt es ein ausdifferenziertes System von Berichterstattenden für einzelne Gesetzesvorhaben.
Die inhaltliche Arbeit findet dementsprechend weit vor dem Plenum statt, während dort gewöhnlich nur noch feststehende Standpunkte dargelegt werden. Es ist somit weder notwendig noch effizient, wenn thematisch spezialisierte Abgeordnete in einem Parlament an jeder – und nicht nur in den sie inhaltlich betreffenden – Plenumssitzungen teilnähmen.
Somit sind die leeren Reihen im Bundestag kein Ausdruck von Faulheit der Abgeordneten, sondern von funktionierender Arbeitsteilung.
Alexander Kühne und Christian Ignorek, Institut für Parlamentsforschung, März 2026
Teilen auf

Neuen Kommentar hinzufügen