Repräsentative Demokratie

Gewählte Vertreterinnen und Vertreter

Repräsentative Demokratie bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger wählen Personen oder Parteien, die stellvertretend für sie politische Entscheidungen treffen. Dabei vertreten (= repräsentieren) die Gewählten die Bürgerinnen und Bürger für eine bestimmte Zeit.

Illustration: Repräsentative Demokratie
© BLPB/Großstadtzoo

Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz eine repräsentative Demokratie. Die Menschen können auf verschiedene Weise mitbestimmen, wer sie bei politischen Entscheidungen repräsentiert, also vertritt.

Das wichtigste Mittel sind demokratische Wahlen. Die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage sowie die Mitglieder der Städte- und Gemeindevertretungen und Kreistage werden für vier Jahre (Bundestag) oder fünf Jahre (Landtag, Kommunen) gewählt. Sie sollen in ihrem politischen Handeln und ihren Entscheidungen das Volk repräsentieren.

Zusätzlich zu den Wahlen gibt es weitere Möglichkeiten, sich zu beteiligen, zum Beispiel durch die Mitarbeit in Parteien, Verbänden und Initiativen. Diese können die Interessen ihrer Mitglieder in politische Entscheidungen einbringen.

In Deutschland wird die repräsentative Demokratie durch Formen der direkten Demokratie ergänzt. Dazu gehören in den Bundesländern zum Beispiel Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. In den Kommunen gibt es Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Damit können Bürgerinnen und Bürger eigene Anliegen in die Landtage oder die Gemeindevertretungen und Kreistage einbringen.

Sehhilfe
 
Icon Repräsentative Demokratie
© Großstadtzoo
Bürgerinnen und Bürger werden von Abgeordneten vertreten (repräsentiert), die sie für eine bestimmte Zeit gewählt haben.

Bürgerräte ergänzen die repräsentative Demokratie

Bürgerräte verbinden Elemente der repräsentativen und der direkten Demokratie. Sie setzen sich aus Menschen zusammen, die in einem Losverfahren ermittelt und dann gefragt werden, ob sie sich am Bürgerrat beteiligen möchten.

Auch in Brandenburg bilden Kommunen Bürgerräte. Diese beraten über ein politisches Thema, das für die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis von Bedeutung ist, wie der Ausbau von digitalen Angeboten oder Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Im Anschluss übergeben die Bürgerräte Handlungsempfehlungen an die Mitglieder der Gemeindevertretungen oder Kreistage. Ihre Vorschläge sind jedoch nicht verbindlich. Es können damit aber Perspektiven auch von Menschen in politische Entscheidungen einfließen, die sich sonst selten beteiligen.

Die Stadt Herzberg (Elster) im Landkreis Elbe-Elster war 2022 die erste Kommune in Deutschland, die klare Regeln für die Bildung von Bürgerräten in einer Satzung festgelegt hat.

 

Lesetipp

 BLPB, Januar 2026

Linktipps

  • Repräsentative Demokratie

    Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie. Parteien spielen darin eine herausragende Rolle, weshalb man auch von Parteiendemokratie spricht. Doch ist diese Form der Demokratie noch zeitgemäß?

  • Kommunalpolitik in Brandenburg

    Wie kann ich mich engagieren?

Schlagworte

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.