In den sozialen Medien verbreiten sich immer wieder Gerüchte über angeblichen Wahlbetrug. Solche Behauptungen können das Vertrauen in die Demokratie erschüttern. Parlamentsforscher Daniel Hellmann ordnet die häufigsten Wahlfälschungsmythen ein und erklärt, wie Wahlen vor Manipulation geschützt werden können.
Mythen rund um die Wahlfälschung
In den vergangenen Jahren häufen sich, insbesondere in den sozialen Medien, immer öfter Behauptungen, dass Wahlen manipuliert seien. Ob es um Bleistifte im Wahllokal, vermeintlich unverschlossene Wahlurnen, gefälschte Briefwahlunterlagen oder angeblich parteiische Wahlhelfer geht – in den allermeisten Fällen ist an den Vorwürfen nichts dran, denn in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Wahlen vor Betrug.
Und trotzdem zeigen solche Gerüchte Wirkung: Aus einer kürzlich veröffentlichten Umfrage geht hervor, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Wahlen abnimmt. Hatten 2021 noch 86,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in Wahlen, sank ihr Anteil 2025 auf 73,6 Prozent. Derartige Behauptungen nähren also den Zweifel an unserer Demokratie. Aber was ist dran an den gängigsten Wahlfälschungsmythen?
Mythos: Die Briefwahl ist unsicher.
Bei der Bundestagswahl 2025 gaben 37 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Brief ab; während der Pandemie zur Bundeswahl 2021 waren es mit 47,3 Prozent sogar fast jede und jeder Zweite. Dennoch gibt es weit verbreitete Zweifel an der Briefwahl – und nicht alle sind von der Hand zu weisen.
Ein erster Kritikpunkt ergibt sich vorwiegend aus rechtlicher Sicht. Die Briefwahl dient der Ausweitung des Wahlgrundsatzes der Allgemeinheit, das heißt, auch Menschen können wählen, die andernfalls aus terminlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht hätten teilnehmen können. Das geht unter Umständen zulasten des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit, da bei der Briefwahl nicht, wie im Wahllokal, gewährleistet werden kann, dass niemand Einfluss auf die Stimmabgabe nimmt.
Im harmlosen Fall wird der Stimmzettel am Essenstisch ausgefüllt, wo ihn jedes Familienmitglied einsehen kann. Im drastischsten Fall wäre ein Stimmenkauf möglich.
Mythos: Bei Wahlen wird systematisch betrogen.
Für Wahlbetrug durch Briefwahl gibt es zumindest bei Landtags- und Bundestagswahlen keine Anhaltspunkte. Auf kommunaler Ebene gab es allerdings vereinzelt Fälle größeren Wahlbetrugs durch Briefwahl. Bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal (Sachsen-Anhalt) ließ beispielsweise ein Kandidat für die Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung Briefwahlunterlagen anfordern und füllte diese selbst beziehungsweise mit Helferinnen und Helfern aus.
Die etwa 200 gefälschten Wahlbriefe fielen jedoch auf. Die Wahl wurde wiederholt und die Fälscher verurteilt. Während etwa 200 Stimmen bei Kommunalwahlen durchaus den Unterschied beim Ergebnis ausmachen können, ist das bei Landtags- und Bundestagswahlen deutlich unwahrscheinlicher.
Bei Landtagswahlen müssten, je nach Bundesland, mehrere tausend Stimmen gefälscht werden, bei Bundestagswahlen mehrere zehntausend Stimmen. Auch wenn Wahlentscheidungen manchmal sehr knapp ausfallen – das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verfehlte 2025 etwa den Einzug in den Bundestag nur um knapp 10.000 Stimmen - lohnt sich Wahlbetrug bei größeren Wahlen nicht. Je mehr Stimmen zu manipulieren sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen.
Mythos: Eine Person kann mehrfach wählen.
Aber auch um die Wahl vor Ort im Wahllokal ranken sich Mythen. Eine häufige Frage ist, wie sichergestellt wird, dass niemand mehrfach wählt. In jedem Wahllokal liegt das Wählerregister – eine Auflistung aller Bürgerinnen und Bürger, die dort wahlberechtigt sind. Jede Person ist nur in genau einem dieser Register enthalten. Es ist daher nicht möglich, von Wahllokal zu Wahllokal zu gehen und dort die Stimme abzugeben.
Wer Briefwahl beantragt hat, bei der oder dem ist im Wählerregister ein sogenannter Sperrvermerk hinterlegt – sie oder er darf dann nicht im Wahllokal wählen, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass noch nicht per Brief abgestimmt wurde. Es gibt trotzdem manchmal einzelne Fälle, in denen Personen mehrfach wählen. Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der Wochenzeitung Die Zeit, gab etwa öffentlich an, bei der Europawahl 2014 aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland und Italien abgestimmt zu haben. Das war unzulässig. Seitdem arbeiten die EU-Staaten enger zusammen, um derartige doppelte Stimmabgaben weitgehend auszuschließen.
In anderen Ländern, die keine festen Wählerverzeichnisse verwenden, gehört es übrigens zur gängigen Praxis, dass bei der Stimmabgabe ein Finger mit nicht-abwaschbarer Tinte markiert wird. Durch Vorzeigen der Hände wird dann sichergestellt, dass man noch nicht an der Wahl teilgenommen hat.
Mythos: Beim Auszählen wird betrogen.
Wenn die Stimmabgabe um 18 Uhr am Wahltag endet, beginnt die Auszählung. Sie ist, genauso wie der Wahlakt, öffentlich. Das heißt, jede und jeder darf dableiben und zuschauen, vorausgesetzt, der Wahlablauf wird nicht gestört. Gebrauch gemacht wird von dieser Möglichkeit jedoch selten.
Bevor die Stimmabgabe am Wahltag beginnt, wird die Wahlurne umgedreht, symbolisch ausgekippt und im Anschluss daran versiegelt. Bis zum Ende der Stimmabgabe kann sie dann nicht mehr geöffnet werden. Auf diese Weise soll das sogenannte ‚ballotbox stuffing‘, bei dem die Wahlurne schon vor Beginn der Wahl mit vorab ausgefüllten Stimmzetteln gefüllt wird, verhindert werden. Nach dem Ende der Wahl wird die Urne für die Stimmauszählung geöffnet und die Stimmzettel stapelweise ausgezählt.
Dabei gilt bei jedem Schritt das Vier-Augen-Prinzip. Jede Zählung wird von einer anderen Wahlhelferin oder einem anderen Wahlhelfer noch einmal überprüft. Am Ende muss die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der im Wählerregister eingetragenen Wählerinnen und Wähler übereinstimmen.
Mythos: Wahlheferinnen und Wahlhelfer fälschen die Stimmzettel.
Aber können die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht die Stimmen fälschen? Theoretisch ist das möglich, praktisch aber kaum umsetzbar. Zum einen müssten sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in einem Wahllokal dahingehend verschwören und zusammenarbeiten. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich aber nicht aussuchen, mit wem sie zusammenarbeiten. Die Zusammensetzung der Wahlhelferteams obliegt den Wahlämtern. Diese achten, soweit dies möglich ist, auf eine vielfältige Zusammensetzung.
Ob das in der Praxis funktioniert, hängt auch davon ab, ob es genug Freiwillige gibt, die sich für das Ehrenamt melden. Bevor das amtliche Endergebnis verkündet wird, werden auffällige Wahlergebnisse außerdem noch einmal überprüft. So werden falsch eingetragene Ergebnisse, Rechenfehler und andere Probleme korrigiert. Das vorläufige amtliche Endergebnis, das bereits in der Wahlnacht feststeht, kann sich daher von dem einige Wochen später verkündeten endgültigen amtlichen Endergebnis unterscheiden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen spielen in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Ohne sie wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Sie bilden die Grundlage für die Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind damit die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Fazit: Wahlbetrug kommt vereinzelt vor und lohnt sich nicht
Kein System ist zu 100 Prozent gegen Fehler und Betrugsversuche gefeit. Mit genug krimineller Energie ist es möglich, mehrfach abzustimmen oder die Stimmauszählung zu manipulieren. In Anbetracht des Risikos erwischt zu werden, lohnt es sich allerdings nicht. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen, die betrügen so schwer machen, dass es sich nicht lohnt. Hinzu kommt: Gerade bei Landtags- und Bundestagswahlen müssten tausende bis zehntausende Stimmen manipuliert werden, um einen nennenswerten Effekt zu erzielen.
Knappe Ergebnisse wie beim BSW bei der Bundestagswahl 2025 sind selten und vorab kaum abzusehen. Generell ist es oft eine Abwägungsentscheidung, ob Wählen sicherer oder zugänglicher gemacht werden soll. Beispiele aus anderen Ländern wie Großbritannien zeigen, dass strengere und engmaschige Regeln mehr Geld kosten, die Behörden stärker belasten und zu weniger Wahlbeteiligung beitragen.
Daniel Hellmann, Institut für Parlamentarismusforschung (IParl), Juli 2026
Einblicke ins Parlament
In loser Folge erklären Expertinnen und Experten vom Institut für Parlamentarismusforschung Zusammenhänge und Hintergründe.
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