Der Bundesrat steht selten im Rampenlicht – dabei spielt er eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren. Um seine Arbeit ranken sich jedoch zahlreiche Mythen: von Parteitaktik und Blockadepolitik bis zur Behauptung, Abstimmungen seien ohnehin längst entschieden. Was ist dran? Fünf verbreitete Irrtümer im Faktencheck.
Fünf Mythen über den Bundesrat
Der Bundesrat ist von den fünf Bundesorganen (neben dem Bundesrat sind dies der Bundestag, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht) wahrscheinlich die am wenigsten bekannte Institution. Den Namen werden die meisten Bürgerinnen und Bürger schon gehört haben, aber welche Rolle er genau spielt und wie dort abgestimmt wird, ist weit weniger bekannt.
Die Zusammensetzung des Bundesrates mit seinen 69 ordentlichen Mitgliedern ist im weltweiten Vergleich äußerst besonders, da sich in ihm Vertreter der Landesregierungen und damit der Exekutiven der Bundesländer wiederfinden.
Als zentrale Aufgabe hält das Grundgesetz im Abschnitt zum Bundesrat als erstes fest:
„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ (Artikel 50 GG)
Hier wird ein klarer Verweis auf die „Länder“ sichtbar. Der Bundesrat ist demnach dafür da, dass die Interessen der Länder auf der Bundesebene eingebracht werden können. Dies ist wichtig, da die Länder im Regelfall die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen (Artikel 83 Absatz 1 GG). Sie sind also diejenigen, die die beschlossenen Gesetze meist umsetzen und damit diese Erfahrung aus der praktischen Umsetzung in den Gesetzgebungsprozess einbringen können.
Zugleich steht prinzipiell hinter der Entscheidung, nicht nur eine parlamentarische Institution wie den Bundestag zu besitzen, sondern auch noch eine zweite wie den Bundesrat, die Idee der Gewaltenteilung. Es gibt demnach nicht nur die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, sondern die Legislative selbst wird auch noch einmal geteilt auf zwei Institutionen, eben den Bundestag und den Bundesrat.
Mythos 1: Im Bundesrat dominieren Parteiinteressen.
Obwohl im Grundgesetz steht, dass der Bundesrat die Interessen der Länder vertreten soll, argumentieren einige Wissenschaftler, dass der Bundesrat gar nicht für die Länder spreche, sondern dass Parteien der entscheidende Faktor seien – dass also Länderinteressen gar nicht vertreten werden, sondern Parteiinteressen. So wird darauf verwiesen, dass im Plenarsaal des Bundesrates die Mitglieder zwar nach den 16 Ländern gruppiert sitzen, aber entscheidend die Vorbereitungstreffen seien, die nach Parteifarben stattfinden: So gibt es im Vorhinein Runden für die Unions- und SPD-Vertreter genauso wie für Grüne, Linke und FDP.
Fragt man die Mitglieder des Bundesrates danach, wen sie repräsentieren, zeigt sich indessen, dass sie sich vor allem als Vertreter der Interessen ihrer Länder sehen; die anderen Ebenen wie die Bundesebene, die kommunale Ebene oder die Ebene der Europäischen Union spielen hingegen eine geringere Rolle für sie. Zugleich wird allerdings deutlich, dass Parteien durchaus eine Rolle spielen. Andere Forschungen, zum Beispiel zu den Ausschüssen des Bundesrates, weisen darauf hin, dass Parteipolitik nicht systematisch dominiert.
Mythos 2: Der Bundesrat ist eigentlich überflüssig.
Ist der Bundesrat nun wichtig für die Vertretung der Länder? Aus dem bereits zitierten Grundgesetzartikel ging hervor, dass die Gesetzgebung eine zentrale Aufgabe des Bundesrates ist. Alle vom Bundestag beschlossenen Gesetze gehen durch den Bundesrat – und zwar egal, ob sie Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze sind, also unabhängig davon, ob der Bundesrat über eine absolute oder nur eine aufschiebende Vetomöglichkeit verfügt – und können nur Gesetz werden, wenn sie den Bundesrat durchlaufen haben.
Der Bundesrat ist bei Gesetzentwürfen aus der Bundesregierung sogar früher involviert als der Bundestag, da diese Entwürfe, bevor sie den Bundestag erreichen, dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeschickt werden, für die er eine reguläre Frist von sechs Wochen hat (Artikel 76 Absatz 2 GG). Der Bundesrat ist demnach enorm wichtig für die Gesetzgebung des Bundes; er ist elementarer Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses. Es kann kein Gesetz auf Bundesebene geben, das ohne die Beteiligung des Bundesrates zustande gekommen ist.
Podcast
Wie entsteht ein Gesetz?
Gesetze regeln, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wie wird aus einer politischen Idee eigentlich ein Gesetz? Wer ist daran beteiligt? Und wer kann sich wann und wie einbringen? Darüber haben wir in dieser Folge mit Professor Sven Siefken gesprochen. Hören Sie mal rein.
Mythos 3: Der Bundesrat ist ein Blockadeinstrument.
Damit im Zusammenhang steht der Vorwurf, dass der Bundesrat von den Parteien, die im Bundestag in der Opposition sind, aber an einigen Landesregierungen beteiligt sind und damit über – mitunter entscheidende – Sitze im Bundesrat verfügen, den Bundesrat zur bloßen Blockierung von Gesetzgebungsvorhaben nutzen. Zwar gab es Phasen, in denen der Bundesrat häufiger Gesetze, die vom Bundestag bereits beschlossen worden waren, nicht sofort angenommen hat. In den danach folgenden Vermittlungsverfahren gab es aber in den meisten Fällen Einigungen, so dass die Zahl der insgesamt gescheiterten – also nicht verkündeten – Gesetze sehr niedrig ist.
Mythos 4: Sitzungen des Bundesrates sind langweilig.
Der Bundesrat trifft sich insgesamt weniger häufig zu Plenarsitzungen als der Bundestag, im Durchschnitt sind es zehn Sitzungen pro Jahr; und diese Sitzungen sind auch viel kürzer als die des Bundestages, von ruhigerer Atmosphäre geprägt (so ist es beispielsweise nicht üblich zu klatschen) und straffer organisiert; es kann Tagesordnungspunkte geben, zu denen nicht im Plenum gesprochen, sondern nur abgestimmt wird. Das geschieht meist nur durch Aufrufen der jeweiligen Nummerierungen, für die pro Land von einem Vertreter oder einer Vertreterin eine Hand gehoben wird. Dabei ist zu beachten, dass eine Hand für unterschiedlich viele Stimmen – nämlich zwischen drei bis sechs – stehen kann.
Die Hand eines Landes mit eher wenigen Einwohnern wie Brandenburg steht für vier Stimmen, die Hand eines bevölkerungsstärkeren Landes wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen steht hingegen für sechs Stimmen. Hier kommt zum Tragen, dass die Stimmen eines Landes nur gemeinsam und einheitlich abgegeben werden können, das heißt, es kann nicht sein, dass innerhalb der sechs Stimmen Bayerns drei dafür und drei dagegen abgegeben werden können.
Dieses Erfordernis der einheitlichen Stimmabgabe, die im Grundgesetz festgeschrieben ist (Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 GG), zwingt die jeweiligen Landesregierungen dazu, sich darauf zu einigen, wie man sich zu Gesetzesvorlagen im Bundesrat verhält. Kann man sich nicht einigen, enthält man sich – was so auch bereits in den Koalitionsverträgen auf Landesebene festgehalten wird.
Mythos 5: Es steht schon lange im Vorhinein fest, wie abgestimmt wird.
Besonders spannend sind Stimmabgaben nach Länderaufruf; es ist möglich, diese Art der Stimmabgabe zu beantragen, was insbesondere für kontroverse Gesetzespakete gern genutzt wird, da hier jedes Land einzeln aufgerufen wird und ein Vertreter Ja, Nein oder Enthaltung antworten kann. Diese Abstimmungen werden häufig mit Spannung erwartet, da mitunter bis zum Morgen einer Sitzung nicht klar ist, wie ein spezifisches Land abstimmen wird (und somit interessanter sind als Abstimmungen im Bundestag, bei denen meist die Fraktionspositionen, nach denen gewählt wird, im Vorhinein bekannt sind).
Im Jahr 2024 gab es solche Abstimmungen im Bundesrat zum Beispiel zum Cannabisgesetz oder zum Krankenhausreformgesetz. Bei letzterer Abstimmung entließ Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke seine damalige Gesundheitsministerin auf den Fluren des Bundesrates, um somit die Möglichkeit zu bekommen, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen.
Franziska Carstensen, HWR Berlin und Institut für Parlamentarismusforschung (IParl), Juni 2026
Einblicke ins Parlament
In loser Folge erklären Expertinnen und Experten vom Institut für Parlamentarismusforschung Zusammenhänge und Hintergründe.
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