Direkte Demokratie

Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst

Direkte Demokratie bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger wichtige politische Fragen selbst entscheiden. Die bekanntesten Formen dafür sind Volksentscheide und Bürgerentscheide.

Illustration zum Thema Direkte Demokratie
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Direkte Demokratie
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In der direkten Demokratie fällen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen.

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das heißt, Abgeordnete entscheiden als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes über Gesetze. Bürgerinnen und Bürger können sich dennoch direkt an politischen Entscheidungen beteiligen, zum Beispiel durch Volksentscheide oder Bürgerentscheide.

Auf Bundesebene ist ein Volksentscheid nur vorgesehen, wenn das Bundesgebiet neu gegliedert werden soll. In den Bundesländern, Städten und Gemeinden gibt es mehr Möglichkeiten. Das Verfahren auf Landesebene wird von den Bundesländern selbst bestimmt. Es kann zweistufig oder wie Brandenburg dreistufig sein.

Volksentscheide in Brandenburg

In Brandenburg ist das Volksentscheid-Verfahren dreistufig: VolksinitiativeVolksbegehren – Volksentscheid. In der ersten Stufe erarbeiten die Bürgerinnen und Bürger einen politischen Vorschlag oder Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag befassen soll.

Dafür müssen mindestens 20.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützen. Wenn der Landtag eine zulässige Volksinitiative abgelehnt hat, kann es zur zweiten Stufe, dem Volksbegehren, kommen. Dafür müssen es mindestens 80.000 Menschen unterzeichnen.

In der dritten Stufe, dem Volksentscheid, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger mit Ja oder Nein direkt über die Anträge oder Gesetzentwürfe eines Volksbegehrens, wenn dieses vom Landtag zuvor abgelehnt wurde. Zum Beispiel, ob die direkte Demokratie gestärkt oder der Landtag ein Gesetz zum Artenschutz von Tieren und Pflanzen beschließen soll.

Infografik Direkte Demokratie Landesebene: dreistufiges Verfahren bis zum Volksentscheid
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In Brandenburg gab es bisher zwei Volksentscheide. Am 14. Juni 1992 entschieden sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger für eine neue Landesverfassung. 1996 stimmten sie gegen die Vereinigung von Berlin und Brandenburg zu einem Bundesland.

Bislang gab es noch keinen Volksentscheid in Brandenburg, der von den Bürgerinnen und Bürgern angestoßen wurden. Zum Teil wurde das jeweilige Anliegen zuvor gelöst. Zum Teil finden viele Menschen die Voraussetzungen zu hoch. Kritische Stimmen sehen dagegen die Gefahr, dass direkte Abstimmungen durch populistische Gruppen manipuliert und die Parlamente als gewählte Vertretungen des Volkes geschwächt werden.
Infografik: Direkte Demokratie in der Kommune: zweistufiges Verfahren vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid
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Auf kommunaler Ebene gibt es Bürgerentscheide. Damit können Themen eingebracht werden, mit denen sich die Gemeindevertretung befassen soll. Zum Beispiel, ob Windräder in der Nähe einer Gemeinde aufgestellt werden sollen, ob Bäume bei Straßenarbeiten gefällt werden dürfen oder ob ein Beschluss zurückgenommen werden soll. Das Verfahren in den Kommunen ist zweistufig: zuerst das Bürgerbegehren, dann der Bürgerentscheid.

Seit 2021 wird bei kommunalen Bürgerbegehren schon vor Beginn der Unterschriftensammlung von der Verwaltung vor Ort geprüft, ob sie zulässig sind. Die Frage muss dafür eindeutig formuliert, das Vorhaben finanzierbar und rechtlich umsetzbar sein. 41 Prozent der Bürgerbegehren erwiesen sich zuvor als ungültig und die Sammlung von Unterschriften war umsonst.

In Bürgerbudgets oder Bürgerhaushalten können die Menschen in 36 Brandenburger Kommunen darüber entscheiden, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Sie können Vorschläge für Projekte einreichen, die der Allgemeinheit im Ort zu Gute kommen. Welcher der Vorschläge umgesetzt wird, darüber stimmen die Wahlberechtigten ab.

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BLPB, Dezember 2025

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    Landeswahlleiter Brandenburg

  • Volksabstimmungen

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