Regierung

Macht mit viel Verantwortung

In unserer Demokratie ist die Regierung Teil der Exekutive, also der ausführenden Gewalt. Gerichte und Parlamente können die Regierung kontrollieren und ihre Macht begrenzen.

Illustration: Regierung
© BLPB/Großstadtzoo

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett (kurz: Kabinett). Regierungschef oder -chefin ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Person in diesem Amt wird vom Bundestag für eine Zeit von vier Jahren gewählt und schlägt die Minister und Ministerinnen vor. Diese werden dann vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt. 

Die Regierung bringt einen Großteil der Gesetze ein, über die der Bundestag berät, schließt internationale Verträge ab und pflegt Beziehungen zu anderen Staaten.

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Die Regierung besteht aus dem Regierungschef oder der -chefin und den Ministerinnen und Ministern.

Zum Weiterlesen: Chronik der Landesregierung Brandenburg
Kompakt erklärt: Regierungsbildung 


Aufgabenverteilung:

  • Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Regierung und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Er oder sie ist dafür dem Bundestag gegenüber verantwortlich.
     
  • Die Ministerinnen und Minister leiten ein Bundesministerium, zum Beispiel für Finanzen, Gesundheit, Arbeit oder Landwirtschaft. Sie handeln eigenverantwortlich, müssen sich aber an die Richtlinien des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin halten.

Der Chef oder die Chefin einer Landesregierung heißt Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin. Er oder sie regiert mit Landesministerinnen und Landesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett im jeweiligen Bundesland. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind die Bezeichnungen unterschiedlich. In Berlin heißt das Regierungsoberhaupt zum Beispiel Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin und regiert zusammen mit den Senatorinnen und Senatoren.

So entsteht die Bundesregierung

Nach jeder Bundestagswahl bildet sich die Regierung neu. Die Partei, die die meisten Stimmen erhalten hat, lädt in der Regel andere Parteien zu Gesprächen ein. Ziel dieser Gespräche ist es, eine Koalition zu bilden, die im Bundestag eine Mehrheit hat und gemeinsam regieren kann. 

Wenn sich die Parteien darauf einigen, zusammen zu regieren, verständigen sie sich auf eine Person für das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. In
der Regel schlägt dann die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident diese Person offiziell dem Bundestag zur Wahl vor. Erhält sie die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten des Bundestages, ist sie gewählt. Anschließend stellt die neue Kanzlerin oder der neue Kanzler das Regierungsteam zusammen – schlägt Ministerinnen und Minister vor, die vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt werden und beginnt mit der Arbeit. 

Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 wurde Friedrich Merz Bundeskanzler und regiert mit einer Koalition aus CDU, CSU und SPD.

Landesregierung Brandenburg

In Brandenburg bildete sich nach der Landtagswahl 2024 eine Koalitionsregierung aus SPD und BSW. Am 6. Januar 2026 wurde diese Koalition beendet. Danach regierte die SPD zunächst als Minderheitsregierung. Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und den Landesministerinnen und Landesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.

Der Ministerpräsident legt die Richtlinien der Landespolitik fest. Die Ministerinnen und Minister müssen diese beachten. Wichtige Entscheidungen trifft die Landesregierung in regelmäßigen Sitzungen des Kabinetts.

Brandenburger Ministerpräsidenten
Chronik der Landesregierung

Wer war wann und wofür verantwortlich? Brandenburgs Landesregierungen von 1990 bis heute. Alle Ministerpräsidenten, Ministerinnen und Minister in den verschiedenen Wahlperioden im Überblick.

Lesetipp

BLPB, Januar 2026

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