• Rechte Gewalt und Terror

    Rechtsextremistische Gewalt ist durch eine besondere Brutalität gekennzeichnet. In keinem anderen erfassten Bereich politisch motivierter Kriminalität gibt es so viele Todesopfer. Ideologisch wird sie durch menschenfeindliche Volks- und Auslesevorstellungen gestützt.

  • Kommunalwahlen 2008

    Die enge Verflechtung der NPD mit in hohem Maße gewaltbereiten und kriminellen Milieus wird mancherorts als Schwäche gedeutet. Bei den

  • Europäische Vernetzung

    Eigentlich, so der Politikwissenschaftler Richard Stöss, gebe es ja „gute Gründe“ für eine internationale Kooperation der extremen Rechten:

  • Strategische Überlegungen

    Anfang 2008 trafen sich in Wien Vertreter von FPÖ, „Front National“ (Frankreich), „Vlaams Belang“ (Belgien) und „Ataka“ (Bulgarien). Es wurde die Gründung einer europäischen Partei („Europäische Freiheitspartei“ oder „Europäische Patriotische Partei“) noch für 2008 angekündigt.

  • Themenschwerpunkte im Europawahlkampf

    Die Schwerpunkte des rechtsextremen Europawahlkampfes sind absehbar: Er wird sich gegen die EU, gegen Migranten und gegen den EU-Beitritt der Türkei richten. Ein besonders wichtiges Thema wird der „Kampf gegen den Islamismus“ sein.

  • Wahlbeteiligung

    Derzeit sind keine rechtsextremen Parteien aus Deutschland im Europäischen Parlament vertreten. Vermutlich werden auch die kommenden Europawahlen nichts daran ändern. Da die rechtsorientierten Wähler am 7.

  • Einwanderung

    In den Punkten 4.), 5.) und 7.) des "25-Punkte-Programm der

  • "Systemfeindschaft"

    Demnach sei die Bundesrepublik Bestandteil des Herrschaftsapparates der Alliierten, v. a. der USA (und Großbritanniens), durch die sie ihre imperialistische "Fremdherrschaft" über die Deutschen ausüben würden.

  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

    Neben den Gewalt- und Roheitsdelikten gehören außerdem Straftaten gegen die öffentliche Ordnung zu den Tatbeständen, die vergleichsweise häufig von Rechtsextremisten begangen werden.

  • Gedenkstättenschutz

    Nicht zu den strafrechtlichen Regelungen gehören die sog. „Gedenkstättenschutzgesetze“. Mit dem „Versammlungsgesetz“, das regelt wie Versammlungen angemeldet und genehmigt werden, sind sie vielmehr Teil des Ordnungsrechts.

  • Bildung terroristischer Vereinigungen

    In Zusammenhang mit rechtsextremen Straftätern finden gelegentlich die Paragrafen 127: Bildung bewaffneter Gruppen, 129: Bildung krimineller Vereinigungen und 129a: Bildung terroristischer Vereinigungen StGB Anwendung.