Gleichstellung in Brandenburg

Brandenburg will in Sachen Gleichstellung mehr bewegen: Es geht um eine Gesellschaft, die es möglich macht, Familie neu zu denken und die aus veralteten Rollenbildern heraustritt. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.

Karikatur von HOGLI
© HOGLI

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Dieser Grundsatz ist in der Landesverfassung Brandenburgs im Artikel 12, Absatz 3 festgeschrieben und für die Landespolitik verpflichtend:

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“

In der Landespolitik geht es vorrangig darum, strukturelle Benachteiligungen von Frauen und Mädchen zu beseitigen, etwa wenn es um weibliche Führungspositionen, Altersarmut oder Arbeitslöhne geht. Zum Beispiel verdienen Frauen in Brandenburg bei gleicher Arbeit noch immer durchschnittlich acht Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (im Bundesdurchschnitt sind es sogar 21,6 Prozent), im Alter erhalten sie deshalb und wegen häufiger Teilzeittätigkeit auch weniger Rente und drohen, in Altersarmut zu geraten.

„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“

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Von der Verfassung in die Praxis

Die Landesregierungen haben seit Mitte der 1990er Jahre verschiedene Handlungspakete auf den Weg gebracht, um das Verfassungsrecht in die Praxis umzusetzen. 1994 trat das sogenannte Landesgleichstellungsgesetz in Kraft, in einer neuen Fassung ist es seit 2013 gültig. Ziel des Gesetzes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern.

2011 erhielt Brandenburg als zweites Bundesland nach Berlin ein Rahmenprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern. 2016 verabschiedete die Landesregierung dann ein zweites Rahmenprogramm, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer im Land Brandenburg zu verbessern. Es enthält einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen bis zum Jahr 2019. Ein Hauptanliegen darin ist die Mobilisierung aller Kräfte für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Die Förderung und Unterstützung von Frauenpolitik vor Ort, von Frauenbündnissen, Netzwerken und Kooperationsstrukturen. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung ein Leitbild für ihre Arbeit und das gesellschaftliche Miteinander in Brandenburg gegeben, das verbindliche Aussagen für die Gestaltung einer geschlechtergerechten Gesellschaft trifft.

Kompakt erklärt

Parität

Im Januar 2019 betrat Brandenburg rechtliches Neuland in Deutschland, als der Landtag das Parité-Gesetz verabschiedete. Damit werden die Parteien verpflichtet, zur Landtagswahl auf ihren Landeslisten die gleiche Anzahl von Frauen und Männern als Kandidierende aufzustellen.

Gleichberechtigung: Brandenburger Adler als Mann und Frau
© Cleo-Petra Kurze

Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist ein wichtiger demokratischer Grundsatz. In ganz Deutschland ist er in der Verfassung verankert. So heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Je gleichberechtigter Frauen sind, umso positivere Effekte hat dies auf die wirtschaftliche und humanistische Entwicklung in den jeweiligen Gesellschaften. Allein die deutsche Wirtschaftsleistung könnte um 4 Prozent gesteigert werden, wäre das Verhältnis von Frauen und Männern im Erwerbsleben ausgeglichen.* Von allein stellt sich die Gleichberechtigung der Geschlechter jedoch nicht ein. Dazu braucht es auch eine Politik, die auf die Gleichstellung von Männern und Frauen abzielt. Es geht dabei um eine Gesellschaft, die es möglich macht, Familie neu zu denken und aus veralteten Rollenbildern herauszutreten.

Verantwortlichkeiten

Die Gleichstellungspolitik des Landes wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) koordiniert. Das Ministerium bündelt und koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik aller Ressorts. Ziel ist es, bei allen politischen Maßnahmen die geschlechtsspezifischen Folgen zu berücksichtigen. Grundlage ist die Erkenntnis, dass Frauen und Männer in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Dieser Ansatz wird auch als Gender Mainstream bezeichnet und erhält starke Kritik vor allem von rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Parteien.

Für die Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es eine Landesbeauftragte. Ihre Aufgabe ist es, die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort zu stärken, sich für die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg einzusetzen und die Öffentlichkeit für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren.
 

Henrike von Platen. Foto:Businessfotografie Inga Haar
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Zahlen und Fakten aus Brandenburg

  • Berufswahlverhalten: In Brandenburg stehen etwa 330 Ausbildungsberufe zur Verfügung. Allerdings konzentrieren 51 % der jungen Frauen ihre Berufswünsche auf zehn Berufe (Männer: 36 %).
     
  • Erwerbsbeteiligung: Mit einer Erwerbsbeteiligungsquote der Frauen von 72,8 % belegt Brandenburg im Bundesvergleich einen Spitzenplatz. Aber: 78,5 % aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Fast 40 % von ihnen würden gern länger arbeiten.
     
  • Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosigkeit von Frauen in Brandenburg ging von 2005 bis 2014 zurück. 2014 lag die Quote bei 8,9 %. Zwar ist diese Quote bei Männern mit 9,8 % noch höher, dafür sind Frauen von Langzeitarbeitslosigkeit besonders betroffen. Ihr Anteil an allen Langzeitarbeitslosen beträgt 47 %. Bei den Langzeitarbeitslosen, die bereits fünf Jahre und länger ohne Beschäftigung sind, ist der Frauenanteil mit 53 % besonders hoch. Der Frauenanteil steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit.
     
  • Entgeltgleichheit: Brandenburgerinnen verdienen bei gleicher Arbeit im Schnitt 8 % weniger als ihre männlichen Kollegen. (bundesweit 21,6%)
     
  • Altersversorgung: Frauen haben häufiger Erwerbsunterbrechungen und finden sich in schlecht bezahlten Jobs überdurchschnittlich oft wieder. Sie müssen mit geminderten Altersbezügen leben. Die durchschnittliche Altersrente einer Brandenburgerin lag 2013 bei 760 € (Männer: 1.096 €).
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BLPB, Juli 2015 (zuletzt bearbeitet September 2019). Die Zahlen für Brandenburg: MASGF. 

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