Bei den Wahlen zum 2. Landtag Brandenburg im September 1994 erhielt die SPD unter Dr. Manfred Stolpe 54,1 % der Zweitstimmen und somit die absolute Mehrheit. Dr. Manfred Stolpe wurde wieder zum Ministerpräsidenten gewählt.
Die Regierung des Landes Brandenburg hat ihren Sitz in Potsdam. Chef der Regierung ist der Ministerpräsident. Ministerinnen und Minister für verschiedene Fachbereiche sind Mitglieder der Regierung und setzen die Regierungsarbeit um.
Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Sie steht ihm für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung und steuert und koordiniert die Landespolitik. Die Fachministerien unterstützen die Minister bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Seit 1990 werden die Abgeordneten des Landtags alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten.
11.10.1994
Umbenennung des Ministeriums der Justiz und Bevollmächtigter der Landesregierung beim Bund in Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten
Absolute Mehrheit für die SPD
Bei den Wahlen zum 2. Landtag Brandenburg im September 1994 erhielt die SPD unter Dr. Manfred Stolpe 54,1 % der Zweitstimmen und somit die absolute Mehrheit. Die PDS und die CDU erzielten jeweils 18,7 %. FDP und Bündnis 90/Die Grünen erreichten nicht die notwendigen 5 %. Dr. Manfred Stolpe wurde wieder zum Ministerpräsidenten gewählt.
Der Politikstil der ersten Jahre, bezeichnet auch als "Brandenburger Weg", wurde unter dieser Konstellation schärfer. Zu den Schwerpunkten der Politik gehörte die bereits in der ersten Wahlperiode vorbereitete Länderfusion von Brandenburg und Berlin. Der zur parlamentarischen Begleitung der Fusionsberatungen eingerichtete Ausschuss Brandenburg-Berlin sprach sich für eine Fortführung der Verhandlungen aus und empfahl dem Landtag die Annahme 13 konkreter Vorgaben für die Fusionsverhandlungen. Am 22. Juni 1995 fand der Neugliederungsstaatsvertrag im Brandenburger Parlament zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus Berlin die Zustimmung der Abgeordneten.
Das Vorhaben scheiterte jedoch anlässlich der Volksabstimmung vom Mai 1996 an der Ablehnung der brandenburgischen Bevölkerung. Sie lehnte den Vertrag mit 62,7 % bei einer Beteiligung von 66,4 % ab.
Wahlergebnis der Landtagswahl am 11.09.1994
Wahlberechtigte: 1.933.680
Wahlbeteiligung: 56,33 %
Zweitstimmenanteil in % | |
SPD | 54,14 |
CDU | 18,72 |
PDS | 18,71 |
Bündnis 90/Die Grünen | 2,89 |
FDP | 2,20 |
Sonstige | 3,34 |
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