1990 - 1994

Die Landesregierung der 1. Legislaturperiode ( 2.11.1990 - 11.10.1994)

Am 14. Oktober 1990 wählten die Bürger den ersten Landtag nach der faktischen Auflösung der Länderparlamente 1952. Eine so genannte Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und Bündnis 90, regierte unter Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe das Land.

Brandenburger Kabinett 1990
© Lisum

Die Regierung des Landes Brandenburg hat ihren Sitz in Potsdam. Chef der Regierung ist der Ministerpräsident. Ministerinnen und Minister für verschiedene Fachbereiche sind Mitglieder der Regierung und setzen die Regierungsarbeit um.

Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Sie steht ihm für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung und steuert und koordiniert die Landespolitik. Die Fachministerien unterstützen die Minister bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Seit 1990 werden die Abgeordneten des  Landtags alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten. 

 

Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90

Sitzverteilung im 1. Brandenburger Landtag

Sitzverteilung im 1. Brandenburger Landtag

Die im Herbst 1989 in Gang gesetzte Auflösung der Macht- und Herrschaftsstrukturen der DDR führte zu tiefgreifenden Veränderungen im Staatsaufbau. Bereits Anfang 1990 stand fest, dass die Politik die deutsche Einheit anstrebte. Eine wesentliche Bedingung war dabei die Schaffung föderaler Strukturen.

Nach den Wahlen der Volkskammer am 18. März 1990 erfuhr der Prozess der Bildung der Länder eine neue Dynamik. Die Regierung der DDR beauftragte am 2. Mai eine Gesetzgebungskommission mit der Erarbeitung von Gesetzen zur Bildung von Ländern und zur Durchführung von Landtagswahlen, die am 22. Juli 1990 durch die frei gewählte Volkskammer verabschiedet wurden. Am 3. Oktober 1990 wurde das Land Brandenburg gegründet und Potsdam wurde die Landeshauptstadt.

Am 14. Oktober 1990 wählten die Bürger den ersten Landtag nach der faktischen Auflösung der Länderparlamente 1952. Zur Wahl des 1. Landtages Brandenburgs stellten sich 13 Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen. Bei einer Wahlbeteiligung von 67,1 % erzielte die SPD mit 38,2 % die meisten Stimmen. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 29,4 %. In den Landtag zogen auch die PDS-LL, die FDP und Bündnis 90 ein. Dr. Manfred Stolpe wurde zum 1. Ministerpräsidenten gewählt.


In seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 1990, geleitet vom Alterspräsidenten Gustav Just, wählten die Abgeordneten Dr. Herbert Knoblich zum Landtagspräsidenten. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments wurde mit der Wahl der weiteren Präsidiumsmitglieder und der Bestellung von 14 ständigen Fachausschüssen gesichert.

Eine so genannte Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und Bündnis 90, regierte unter Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe das Land.

Neben den Beschlussfassungen zu grundlegenden gesetzlichen Regelungen, die das gesamte Leben der Bürger betrafen, war die Verabschiedung der Verfassung durch den Landtag am 14. April 1992 ein Höhepunkt in der Parlamentsarbeit. Die Ausarbeitung der Verfassung erfolgte von Beginn an auf einer breiten gesellschaftlichen Basis. Am 30. Januar 1991 bestellte der Landtag in seiner 9. Sitzung einen Verfassungsausschuss aus 15 Abgeordneten und 15 nichtparlamentarischen Mitgliedern. Er hatte den Auftrag, eine Verfassung auszuarbeiten, die öffentlich diskutiert werden sollte. Herrschte zunächst breiter Konsens vor, spitzten sich im Verlauf der Beratungen die Kontroversen um die Verfassung zu. Insbesondere die konservativen Kräfte zweifelten die Vereinbarkeit der Verfassung mit dem Grundgesetz an.

In der Volksabstimmung am 14. Juni 1992 sprachen sich die Brandenburger mit 94 % bei einer Beteiligung von 47,9 % für die Verfassung aus. Innerhalb der 1. Legislaturperiodeperiode des brandenburgischen Landtages wurden in 100 Sitzungen 207 Gesetze verabschiedet und 893 Anträge behandelt. Während die von Stolpe in Potsdam geführte Ampelkoalition 1992 einen neuen Verfassungsentwurf für das Bundesland beschließen konnte, scheiterte der Ministerpräsident im Jahr darauf mit seinen Fusionsplänen für Berlin und Brandenburg.

Vor dem Hintergrund des langjährigen Streits über die Frage der Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit der DDR des Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe, zu seiner Zeit als Konsistorialpräsident der Ostregion der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg (1982 – 1990), löste sich die Koalitionsregierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nach der Offenlegung neuer Akten im März 1994 vorzeitig auf. Das Bündnis 90 stieg aus der Regierung aus, so dass bis zur Landtagswahl im September 1994 eine von der PDS-LL tolerierte sozialliberale Minderheitsregierung amtierte, die nach dem Gewinn der absoluten Mehrheit durch die SPD von einer SPD–Regierung abgelöst wurde. 


Wahlergebnis der Landtagswahl am 14.10.1990

Wahlberechtigte: 1.963.926
Wahlbeteiligung: 67,07 %

  Zweitstimmenanteil in %
SPD 38,21
CDU 29,45
PDS-LL 13,40
Bündnis 90 9,24
FDP 6,63
Sonstige 3,07

 

 

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