Das Ministerium der Justiz ist eines der klassischen Ressorts. Die Justiz nimmt als dritte Gewalt im Staat eine tragende Rolle im Staatsaufbau ein. Das Ministerium vertritt die Belange der Justiz innerhalb der Landesregierung und gegenüber dem Parlament. Obwohl es das kleinste Ressort der Landesregierung ist, kommt ihm vor allem als deren „Justitiar“ in Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Bedeutung zu. Als ein Wächter der Verfassung ist es an allen Gesetzesvorhaben des Landes beteiligt.

seit

Ministerium der Justiz

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Ministerium der Justiz, für Europa und Verbraucherschutz

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Ministerium der Justiz

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Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten

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Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten

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Ministerium der Justiz und Bevollmächtigter der Landesregierung beim Bund