Wer als Flüchtling bezeichnet wird, regelt die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Darin wurde unter Art. 1 A Nr. 2 erstmals eine Definition festgelegt. Demzufolge sind Flüchtlinge Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer
Rasse, Religion, Nationalität und/ oder ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen ihr Heimatland verlassen.