Ob Bürgermeisterin und Bürgermeister, Landrat oder Landrätin - es sind anspruchsvolle Berufe mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade in kleineren Kommunen sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch direkt für Sorgen und Nöte der Menschen ansprechbar sein.

Hauptamt oder Ehrenamt - die Verantwortung ist groß
Landräte und -rätinnen sowie hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leiten die kommunale Verwaltung. Sie sind die oberste politische Repräsentation der Kommune und vertreten diese nach außen.
Ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen (sowie Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen, frühere Bezeichnung: Ortsbürgermeister) vertreten die Interessen ihrer Gemeinde im Amtsausschuss des Amts, dem die Gemeinde angehört. Er oder sie haben den Vorsitz in der Gemeindevertretung vor Ort.
Wer Landrat oder Landrätin ist, steht an der Spitze eines Landkreises. Die Tätigkeit ist hauptamtlich. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen arbeiten hingegen entweder ehrenamtlich oder hauptamtlich. Das hängt davon ab, welche kommunale Einheit sie leiten. In kreisfreien Städten und amtsfreien Gemeinden gibt es hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in amtsangehörigen Gemeinden ehrenamtliche - mit Ausnahme der Gemeinden, die ihre Geschäfte selbst führen dürfen. (§ 135 Kommunalverfassung). In den kreisfreien Städten heißen die Bürgermeister Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.
In Brandenburg gibt es 413 Gemeinden (Stand: 26. Juni 2016). Davon sind 144 Gemeinden amtsfrei, das heißt sie haben eine eigene Verwaltung. 269 Gemeinden sind amtsangehörig. Das bedeutet, dass sie einem Amt zugeordnet sind. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Es gibt in Brandenburg 52 Ämter.
Direkter geht's nicht
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden ebenso wie Landräte und Landrätinnen direkt gewählt. Das heißt, die Menschen in Brandenburg können ihre Stimme für die Person abgeben, die sie im jeweiligen Amt sehen möchten. Die Amtszeit im Hauptamt beträgt acht Jahre, im Ehrenamt sind es fünf Jahre. In der laufenden Wahlperiode kann man aus dem Amt von den Bürgerinen und Bürgern auch wieder abgewählt werden. Auf unseren Seiten stellen wir aus Anlass der Wahlen alle Kandidierenden für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Landrats/der Landrätin vor.
Die Bedeutung der kommunalen Leitung für die Städte, Gemeinden und Landkreise kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Neben ihrer amtlichen Macht als Chefs der Verwaltung fallen auch persönliche Eigenschaften ins Gewicht. Verfügt die jeweilige Person zum Beispiel über den notwendigen Mut und eine entsprechende Weitsicht, kann sie viel für den Ort tun.
Berufswunsch Bürgermeister | Landrätin
Die Aufgaben und Rechtsstellung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie der Landräte und Landrätinnen beschreibt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (ab § 51, 132).
Eine spezielle Berufsausbildung gibt es nicht. Die Tätigkeit wird von vielen im Amt als Berufung empfunden und mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt. Auf der einen Seite sind Zeit- und Arbeitsaufwand dabei sehr hoch und beanspruchen häufig auch die Familien. Nach eigenen Angaben arbeiten hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in Deutschland zwischen 50 und mehr als 70 Stunden in der Woche.*
Auf der anderen Seite gibt es in der Leitungsfunktion vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in der Kommune oder im Landkreis. Als Chef oder Chefin haben sie Zugang zu allen wichtigen Terminen, Themen, Gesprächen und Abläufen und bestimmen die wesentlichen Abläufe vor Ort. Darüber hinaus bewegen sie sich in einem lebendigen Netzwerk zwischen vielen internen und externen Partnerinnen und Partnern. Dazu gehört die Pflege der einheimischen Unternehmen ebenso wie der Kontakt zu möglichen Investorinnen und Investoren und Fördermittelgebern.
Ein Mensch zum Anfassen
Die Anforderungen an die Person gehen in der Regel weit über das Fachliche hinaus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass ihr Bürgermeister, die Landrätin oder der Oberbürgermeister ausreichend in der Kommune präsent ist. Dies gilt für Feste, Vereine, Sportveranstaltungen, Eröffnungen und wichtige Geburtstage. Gerade in kleineren Kommunen sollen sie direkt ansprechbar für die Sorgen und Nöte der Menschen sein. Anstand und Vertrauenswürdigkeit, Glaubwürdigkeit, Bürgernähe und Durchsetzungsfähigkeit empfinden wohl deshalb auch viele Bürgerinnen und Bürger als sehr wichtige Eigenschaften für das Amt.*
Es gibt kaum repräsentative Studien zum Beruf des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin. Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2008 brachte allerdings ein erfreuliches Bild in Deutschland zum Vorschein. So wählten 97 Prozent den Beruf des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin, weil sie ihre Stadt oder Gemeinde mitgestalten wollten. 95 Prozent der Befragten hatten Freude am Umgang mit Menschen und 90 Prozent fühlten sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Finanzielle Aspekte, Machtwille oder Karrieregründe traten dahinter deutlich zurück.*
Zum Weiterlesen
- Bürgermeister oder Bürgermeisterin: Führungskraft zwischen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung
- „Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-August“ – Wie viel Macht hat ein Bürgermeister?
- Akten, Sitzungen, Händeschütteln – Welche Aufgaben hat ein Bürgermeister?
- Wieviel verdienen ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen?
Landrat | Landrätin
Der Landrat und die Landrätin haben eine Doppelstellung. Einerseits leiten sie die kommunale Verwaltung eines Landkreises und sind damit oberste Kommunalbeamte. Andererseits ist das Amt eine untere staatliche Landesbehörde im Gebiet des jeweiligen Landkreises. In dieser Stellung unterstehen sie der Dienstaufsicht des Innenministeriums.
Ein Landrat/eine Landrätin koordiniert die Zusammenarbeit der Landesbehörden in seinem Landkreis im Sinne des Gemeinwohls. Zu den Zuständigkeiten eines Landrats und einer Landrätin zählen: (§ 132 Kommunalverfassung)
- Umfangreiche Aufsichten: Sie führen die Rechts-, Sonder- und Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter sowie die Aufsicht über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
- Berichtspflicht: Der Landrat/die Landrätin hat die Entscheidungen der Landesregierung zu beachten. Sie haben über alle Vorgänge zu berichten, die für die Landesregierung von Bedeutung sind.
- Festsetzung von Gebühren: Der Landrat und die Landrätin können als allgemeine untere Landesbehörde Gebühren und Auslagen festsetzen, die dem Landkreis zufließen.
- Aufgabenübertragung: Mit Zustimmung der obersten Fachaufsichtsbehörde kann der Landrat oder die Landrätin zur Erfüllung der Aufgaben als allgemeine untere Landesbehörde einen anderen Landrat oder andere Landrätin oder einen anderen Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin mit der Durchführung einzelner Aufgaben beauftragen.
Landräte und Landrätinnen werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden. Ein Landrat oder eine Landrätin ist immer hauptamtlich tätig. Sie stehen an der Spitze eines Landkreises. Hier gibt's eine Übersicht der aktuellen Amtsbesetzungen und Amtszeiten.
Hauptamtliche Bürgermeister | Bürgermeisterinnen
Sie leiten die Gemeindeverwaltung. Hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Beamte auf Zeit. Sie vertreten die Gemeinde in Rechtsfragen und repräsentieren sie nach außen. Sie sind Vorgesetzte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung.
Für die folgenden Aufgaben sind sie zuständig: (laut Kommunalverfassung § 54)
- Geschäftsführung: Sie führen die laufenden Geschäfte der Verwaltung und leiten die Verwaltung.
- Beschlussvorbereitung: Sie bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führen sie aus. Ein Hauptausschuss stimmt die Arbeit verschiedener Ausschüsse in der Gemeindevertretung ab. Der Bürgermeister und dei Bürgermeisterin sind stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses. (Kommunalverfassung § 49)
- Beschlussvollzug: Haben die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss einen Beschluss gefasst, so ist der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin verpflichtet, diesen zu vollziehen, das heißt dafür zu sorgen, dass er umgesetzt wird.
- Entscheidungsgewalt: Der Staat kann den Gemeinden bestimmte Aufgaben übertragen, zum Beispiel die Bauaufsicht. Diese Aufgaben heißen im Amtsdeutsch: "Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung". Das heißt, die Gemeinde muss diese Aufgaben übernehmen, wenn sie ihr zugewiesen werden. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin haben bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgaben das letzte Wort. Sie entscheiden, wie diese Aufgaben umgesetzt werden.
- Widerspruchsrecht: Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin darf Beschlüssen der Gemeindevertretung widersprechen, wenn sie der Meinung sind, dass diese rechtswidrig sind. Die betreffenden Beschlüsse werden dann aufgeschoben und müssen erneut in der Gemeindevertretung behandelt werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht aufgeschoben werden kann, haben sie ein Eilentscheidungsrecht (§ 58 Kommunalverfassung). Sie können in solchen Fällen im Einvernehmen mit dem oder der Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine Entscheidung treffen, um eine Gefahr oder einen erheblichen Nachteil für die Gemeinde abzuwenden.
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Hauptamt dürfen nicht Mitglied einer Fraktion sein. Damit soll verfassungsrechtlich gewährleistet sein, dass sie ihre Entscheidung aus fachlichen Gründen und nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten treffen. (§ 32 Kommunalverfassung).
Hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden von den Menschen in der Kommune für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden. Hauptamtliche Bürgermeister sind in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten tätig. In kreisfreien Städten heißen sie Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.
Ehrenamtliche Bürgermeister | Bürgermeisterinnen
Der ehrenamtliche Bürgermeister oder die Bürgermeisterin sind Ansprechpartner der Menschen in der Gemeinde. Sie vertreten die Interessen der Gemeinde in Angelegenheiten des Amtes, dem die Gemeinde angehört (amtsangehörig). Ein Amt besteht aus mindestens drei Gemeinden und soll nicht mehr als sechs Gemeinden umfassen.
Der ehrenamtliche Bürgermeister vertritt die Gemeinde im Amtsausschuss. Zu den weiteren Aufgaben zählen (§ 51 Kommunalverfassung):
- Leitung: Sie führen den Vorsitz in der Gemeindevertretung.
- Informationspflicht: Sie beteiligen und unterrichten die Einwohnerinnen und Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
- Entscheidungen: Sie wirken bei Eilentscheidungen mit.
- Rechtsgeschäfte: Sie vertreten die Gemeinde gesetzlich in gerichtlichen Verfahren und Rechts- und Verwaltungsgeschäften, wenn das Amt selbst oder mehrere dem Amt angehörende Gemeinden beteiligt sind.
Ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden. In amtsangehörigen Gemeinden ist die Tätigkeit ehrenamtlich.
Mit der Arbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Bürgermeister bietet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ein Forum zum Austausch sowie eine weitere Möglichkeit, die Belange der ehrenamtlichen Bürgermeister in die Arbeit des Verbandes einzubringen.
Was sagen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen über ihr Amt?
"Wer auf der Stelle tritt, der produziert nur Sauerkraut."
Was ist Ihr Motto?
Ich möchte mit einem Zitat antworten: "Wer auf der Stelle tritt, der produziert nur Sauerkraut." Das ist etwas salopp gesagt, soll aber heißen, dass es nicht reicht, sich nur zu bewegen. Man muss auch ein Ziel vor Augen haben und wissen, wohin man will. Dann erst lohnt es sich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um sein Ziel zu erreichen.
Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren?
Weil jeder Bürger die Gegenwart und Zukunft seiner Kommune mitgestalten sollte. Das ist ein spannender Prozess. Nicht nur meckern, sondern mitmachen heißt die Devise. Gerade auf kommunaler Ebene gibt es so viele Möglichkeiten und Spielräume der Mitgestaltung. Leider werden diese noch zu wenig genutzt. Dabei muss man nicht zwangsläufig einer Partei oder politischen Vereinigung angehören. Bürgerschaftliches Engagement ist auf jeder Ebene und zu fast jedem Thema möglich und vom "Rathaus" gewollt.
Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg?
a.) Der Stadtumbauprozess in Schwedt/Oder. Das war die notwendige Antwort auf den demographischen Wandel, die Pflicht für meinen Vorgänger und mich.
b.) Die Hinwendung der Stadt zum Wasser mit der Neugestaltung der Uferzone. Schwedt öffnet sich wieder zum Wasser und wird dadurch attraktiver für Bürger und Gäste. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen, wir arbeiten an der Vollendung. Es ist sozusagen die Kür.
Mit Herz und Verstand
Was ist Ihr Motto?
Mit Herz und Verstand möchte ich gemeinsam mit allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich für eine erfolgreiche Gegenwart und Zukunft unserer traditionsreichen Stadt engagieren, dafür sorgen, dass sich Brandenburg an der Havel in den nächsten Jahren zur attraktivsten Stadt im Land entwickelt.
Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren?
Man sollte sich kommunalpolitisch engagieren, um auf die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und auf die Entwicklung in seiner Stadt oder Gemeinde aktiv Einfluss nehmen zu können. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger der verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichem politischen Hintergrund in die Diskussion um die Zukunft einbringen.
Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg?
Nach meinem Amtsantritt ist es mir als Oberbürgermeisterin gelungen, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg an der Havel zu beschleunigen und Unternehmen für den Standort zu interessieren. Interessante Investitionen in wichtigen Zukunftsbranchen haben zu neuen Arbeitsplätzen geführt. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger strahlen neues Selbstbewusstsein aus und engagieren sich wieder stärker für ihre Stadt.
Carpe diem!
Was ist Ihr Motto?
Carpe diem!
Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren?
Wer Freude an der Gestaltung von Lebensträumen hat, wer andere Menschen gerne hat und nicht weiß, wohin mit seiner Kraft, sollte sich kommunalpolitisch engagieren. In keinem anderen Politikfeld wirkt Handeln unmittelbarer und greifbarer (sowohl positiv als auch negativ).
Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg?
Niemanden interessiert der Schnee von gestern!
Im Jahr 2009 eine die Gäste beeindruckende, die Bevölkerung mitreißende und wirtschaftlich halbwegs erfolgreiche Landesgartenschau in Oranienburg zu präsentieren, ist gegenwärtig die größte Herausforderung.
Die Interviews wurden 2009 geführt.
BLPB, Januar 2018 (zuletzt bearbeitet März 2021).
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