Bürgermeister/innen in Brandenburg

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Ein anspruchsvoller Beruf mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade in kleineren Kommunen sollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch direkt für Sorgen und Nöte der Menschen ansprechbar sein.

Wie wird man Bürgermeister? Drei Antworten: durch Krönung, durch Wahl, durch Streichholzziehen
© BLPB

Hauptamtliche Bürgermeister/-innen stehen an der Spitze der Gemeinde, in Städten der Stadtverordnetenversammlung. Sie sind Leiter/-innen der Verwaltung und bestimmen die wesentlichen Abläufe in der Kommune. Außerdem repräsentieren sie die Gemeinde nach außen.

In den kreisfreien Städten (Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus, Brandenburg an der Havel) heißen sie Oberbürgermeister/-innen. Es gibt ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister/-innen. Ab einem Alter von 18 Jahren kann man für das Amt kandidieren. Ein Höchstalter gibt es nicht.

In kreisfreien Städten haben Oberbürgermeister/- innen einen allgemeinen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, so genannte Erste Beigeordnete. Diese heißen ebenfalls Bürgermeister/-innen. Der oder die Erste Beigeordnete ist in der Regel auch zugleich Leiter/-in eines bestimmten Fachbereichs (zum Beispiel Finanzen oder Wirtschaft oder Soziales).

In Brandenburg gibt es 4 Oberbürgermeister/-innen, 144 hauptamtliche und 269 ehrenamtliche Bürgermeister/-innen.

Straßenbau
© Tomicek

Gemeinden in Brandenburg

Unsere Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten des Staatswesens und der wichtigste Ort für bürgerschaftliche Mitwirkung. Sie dürfen sich selbst verwalten.

Wie wird man Bürgermeister oder Bürgermeisterin?

Eine spezielle Berufsausbildung zum Bürgermeister gibt es nicht. Wenn man Bürgermeister werden möchte, kann man sich entweder von einer Partei, einer politischen Vereinigung oder einer Wählervereinigung als Kandidat aufstellen lassen oder man tritt selbst als Einzelbewerber an, das heißt ohne eine Partei oder Wählervereinigung im Rücken. Das wird allerdings schwieriger, weil man den Wahlkampf auch allein organisieren muss.

Für eine Aufstellung als Bürgermeisterkandidat benötigt man eine bestimmte Anzahl an Unterstützerunterschriften Wie viele das sind, richtet sich nach der Größe der Gemeinde, für die man kandidiert. Am Wahltag benötigt man dann auch noch die Mehrzahl der Wählerstimmen, denn nur die entscheiden, ob man es am Ende tatsächlich geschafft hat.

Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Oberbürgermeister ist, wer
 
  • am Wahltag 18 Jahre oder älter ist. Eine Höchstaltersgrenze gibt es nicht.
  • Deutscher oder EU-Bürger ist.
  • in Deutschland den ständigen Wohnsitz hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist, wer
 
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet den ständigen Wohnsitz oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wird.

Weitere gesetzliche Bestimmungen sind im brandenburgischen Kommunalwahlgesetz nachzulesen.

Ein Mensch zum Anfassen

Was nicht im Gesetz steht, sind die persönlichen Eigenschaften, die ein Bürgermeister mitbringen sollte. Die Tätigkeit wird von vielen im Amt als Berufung empfunden und mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt. Auf der einen Seite sind Zeit- und Arbeitsaufwand dabei sehr hoch und beanspruchen häufig auch die Familien. Nach eigenen Angaben arbeiten hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in Deutschland zwischen 50 und mehr als 70 Stunden in der Woche.*

Auf der anderen Seite gibt es in der Leitungsfunktion vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in der Kommune. Als Chef oder Chefin haben sie Zugang zu allen wichtigen Terminen, Themen, Gesprächen und Abläufen und bestimmen die wesentlichen Abläufe vor Ort. Darüber hinaus bewegen sie sich in einem lebendigen Netzwerk zwischen vielen internen und externen Partnerinnen und Partnern. Dazu gehört die Pflege der einheimischen Unternehmen ebenso wie der Kontakt zu möglichen Investorinnen und Investoren und Fördermittelgebern.

Die Anforderungen an die Person gehen in der Regel weit über das Fachliche hinaus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass ihr Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterin ausreichend in der Kommune präsent ist. Dies gilt für Feste, Vereine, Sportveranstaltungen, Eröffnungen und wichtige Geburtstage. Gerade in kleineren Kommunen sollen sie direkt ansprechbar für die Sorgen und Nöte der Menschen sein. Anstand und Vertrauenswürdigkeit, Glaubwürdigkeit, Bürgernähe und Durchsetzungsfähigkeit empfinden wohl deshalb auch viele Bürgerinnen und Bürger als sehr wichtige Eigenschaften für das Amt.*

Es gibt kaum repräsentative Studien zum Beruf des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin. Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahre 2008 brachte allerdings ein erfreuliches Bild in Deutschland zum Vorschein. So wählten 97 Prozent den Beruf des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin, weil sie ihre Stadt oder Gemeinde mitgestalten wollten. 95 Prozent der Befragten hatten Freude am Umgang mit Menschen und 90 Prozent fühlten sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Finanzielle Aspekte, Machtwille oder Karrieregründe traten dahinter deutlich zurück.*

Was ist der Unterschied zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeistern?

Der hauptamtliche Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. Der ehrenamtliche Bürgermeister wird für seine Amtszeit nicht ins Beamtenverhältnis versetzt. Auch in den Aufgaben und Amtsbefugnissen unterscheiden sie sich.

Ob ein Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status seiner Gemeinde ab. In Gemeinden, die einem Amt zugeordnet sind (amtsangehörig), ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. In Gemeinden, die keinem Amt zugeordnet sind (amtsfrei) gibt es hauptamtliche Bürgermeister.

Hauptamtliche Bürgermeister | Bürgermeisterinnen

Hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden von den Menschen in der Kommune für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden. Hauptamtliche Bürgermeister sind in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten tätig. In kreisfreien Städten heißen sie Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.

Sie leiten die Gemeindeverwaltung. Hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Beamte auf Zeit. Sie vertreten die Gemeinde in Rechtsfragen und repräsentieren sie nach außen. Sie sind Vorgesetzte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung.

Für die folgenden Aufgaben sind sie zuständig: (laut Kommunalverfassung § 54)

  • Geschäftsführung: Sie führen die laufenden Geschäfte der Verwaltung und leiten die Verwaltung.
     
  • Beschlussvorbereitung: Sie bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führen sie aus. Ein Hauptausschuss stimmt die Arbeit verschiedener Ausschüsse in der Gemeindevertretung ab. Der Bürgermeister und dei Bürgermeisterin sind stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses. (Kommunalverfassung § 49)
  • Beschlussvollzug: Haben die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss einen Beschluss gefasst, so ist der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin verpflichtet, diesen zu vollziehen, das heißt dafür zu sorgen, dass er umgesetzt wird.
  • Entscheidungsgewalt: Der Staat kann den Gemeinden bestimmte Aufgaben übertragen, zum Beispiel die Bauaufsicht. Diese Aufgaben heißen im Amtsdeutsch: "Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung". Das heißt, die Gemeinde muss diese Aufgaben übernehmen, wenn sie ihr zugewiesen werden. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin haben bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgaben das letzte Wort. Sie entscheiden, wie diese Aufgaben umgesetzt werden.
     
  • Widerspruchsrecht: Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin darf Beschlüssen der Gemeindevertretung widersprechen, wenn sie der Meinung sind, dass diese rechtswidrig sind. Die betreffenden Beschlüsse werden dann aufgeschoben und müssen erneut in der Gemeindevertretung behandelt werden. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht aufgeschoben werden kann, haben sie ein Eilentscheidungsrecht (§ 58 Kommunalverfassung). Sie können in solchen Fällen im Einvernehmen mit dem oder der Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine Entscheidung treffen, um eine Gefahr oder einen erheblichen Nachteil für die Gemeinde abzuwenden.

Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Hauptamt dürfen nicht Mitglied einer Fraktion sein. Damit soll verfassungsrechtlich gewährleistet sein, dass sie ihre Entscheidung aus fachlichen Gründen und nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten treffen. (§ 32 Kommunalverfassung).

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Gesetz ist Gesetz: Der ehrenamtliche Bürgermeister oder die Bürgermeisterin vertritt die Interessen der Menschen in der Gemeinde. Im kleinen Stützkow in Brandenburg packt der Bürgermeister bei der Lösung von Problemen tatkräftig zu. Ans Gesetz halten muss aber auch er sich... bei aller Satire.

Ehrenamtliche Bürgermeister | Bürgermeisterinnen

Ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Sie können auch während der Amtszeit wieder abgewählt werden.

In amtsangehörigen Gemeinden ist die Tätigkeit ehrenamtlich. Der ehrenamtliche Bürgermeister oder die Bürgermeisterin sind Ansprechpartner der Menschen in der Gemeinde. Sie vertreten die Interessen der Gemeinde in Angelegenheiten des Amtes, dem die Gemeinde angehört (amtsangehörig). Ein Amt besteht aus mindestens drei Gemeinden und soll nicht mehr als sechs Gemeinden umfassen.

Der ehrenamtliche Bürgermeister vertritt die Gemeinde im Amtsausschuss. Zu den weiteren Aufgaben zählen (§ 51 Kommunalverfassung):

  • Leitung: Sie führen den Vorsitz in der Gemeindevertretung.
     
  • Informationspflicht: Sie beteiligen und unterrichten die Einwohnerinnen und Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
     
  • Entscheidungen: Sie wirken bei Eilentscheidungen mit.
     
  • Rechtsgeschäfte: Sie vertreten die Gemeinde gesetzlich in gerichtlichen Verfahren und Rechts- und Verwaltungsgeschäften, wenn das Amt selbst oder mehrere dem Amt angehörende Gemeinden beteiligt sind.

Mit der Arbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Bürgermeister bietet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ein Forum zum Austausch sowie eine weitere Möglichkeit, die Belange der ehrenamtlichen Bürgermeister in die Arbeit des Verbandes einzubringen.

Brandenburg-Adler
© Mirco Tomicek

Verwaltung

Die Bürgermeister/- innen leiten die Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung setzt die Beschlüsse der Gemeindevertretung um.

 

Adler mit Wegweiser
© Tomicek

Gemeindevertretung

Die Mitglieder der Vertretungen bestimmen, wie viel Geld die Kommune in welchen Bereichen ausgibt. 

 

 

Wieviel verdienen Bürgermeister/-innen?

Der Verdienst von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist in einer Einstufungsverordnung geregelt und richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde, des Amtes oder des Kreises. Auch die Berufserfahrung wird berücksichtigt. Hauptamtliche Bürgermeister/-innen und Oberbürgermeister/-innen erhalten monatlich zwischen 5.900 und rund 10.800 Euro brutto. Die Besoldungstabellen sind – wie für andere Landesbeamte/Landesbeamtinnen auch – im Internet einsehbar.

Grundlage der nachstehenden Aufstellung sind die Besoldungstabellen für das Land Brandenburg 2023/2024

Verdienstmöglichkeiten für hauptamtliche Bürgermeister 

EinwohnerzahlBesoldungsgruppeBesoldung in Euro
bis 10.000A 15  ab 5.907,85
10.001 bis 15.000A 16ab 6.524,17
15.001 bis 25.000B 28.867,34
25.001 bis 40.000B 38.643,88
40.001 bis 60.000B 49.143,00
60.001 bis 100.000B 59.715,61
100.001 bis 150.000B 610.256,36 
über 150.000B 710.782,33


Ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeindevertreter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können eine Aufwandsentschädigung und ein so genanntes Sitzungsgeld erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Details regelt eine Entschädigungssatzung, hier ein Beispiel aus Brandenburg an der Havel , aus Rathenow sowie aus dem Landkreis Dahme-Spree für die Mitglieder des Kreistags.

So erhält der ehrenamtliche Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung in Brandenburg an der Havel als Aufwandsentschädigung monatlich 200 Euro (wie die anderen ehrenamtlichen Mitglieder der Versammlung) sowie zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 715 Euro, in Rathenow sind es 102 Euro plus 460 Euro monatlich. Für die Teilnahme an Sitzungen gibt es 15 Euro in Brandenburg und 12 Euro in Rathenow.

Der ehrenamtliche Vorsitzende des Kreistags im Landkreis Dahme-Spree hat Anspruch auf monatlich 210 Euro plus 480 Euro sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro.

Gut zu wissen: Eine Befragung unter hauptamtlichen Bürgermeistern in ganz Deutschland hat gezeigt, dass nur 19 Prozent ihr Amt wegen finanzieller Gründe aufgenommen haben. Hingegen gaben weit über 90 Prozent an, sie wollten ihre Stadt oder Gemeinde mitgestalten und dass sie Freude am Umgang mit Menschen haben. Von den meisten Bürgern wird die andere Seite des Amt oft gar nicht wahrgenommen, aber rund 80 Prozent der teilnehmenden Bürgermeister beklagten die negativen Folgen für Familie, Freizeit und Gesundheit.

Die Wahl - Direkter geht's nicht

Bürgermeister und Bürgermeisterinnen werden ebenso wie Landräte und Landrätinnen direkt gewählt. Das heißt, die Menschen in Brandenburg können ihre Stimme für die Person abgeben, die sie im jeweiligen Amt sehen möchten. Die Amtszeit im Hauptamt beträgt acht Jahre, im Ehrenamt sind es fünf Jahre. In der laufenden Wahlperiode kann man aus dem Amt von den Bürgerinnen und Bürgern auch wieder abgewählt werden. 

Die Bedeutung der kommunalen Leitung für die Städte und Gemeinden kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Neben ihrer amtlichen Macht als Chefs der Verwaltung fallen auch persönliche Eigenschaften ins Gewicht. Verfügt die jeweilige Person zum Beispiel über den notwendigen Mut und eine entsprechende Weitsicht, kann sie viel für den Ort tun.

Mehr Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie in unserem Wahlportal. 

Brandenburg-Adler mit Wahlzettel
© Mirco Tomicek

Aktuelle Wahltermine 

Wahltermine von haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen. 

 

 

Brandenburg-Adler vor einem Nest mit Wahleiern
© Mirco Tomicek

Wahlergebnisse

Ergebnisse der Wahlen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. 

 

 

Was sagen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen über ihr Amt?

"Wer auf der Stelle tritt, der produziert nur Sauerkraut."
 
Jürgen Polzehl,  Bürgermeister der Stadt Schwedt/Oder seit 2005

Jürgen Polzehl, Bürgermeister der Stadt Schwedt/Oder seit 2005

Was ist Ihr Motto?

Ich möchte mit einem Zitat antworten: "Wer auf der Stelle tritt, der produziert nur Sauerkraut." Das ist etwas salopp gesagt, soll aber heißen, dass es nicht reicht, sich nur zu bewegen. Man muss auch ein Ziel vor Augen haben und wissen, wohin man will. Dann erst lohnt es sich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um sein Ziel zu erreichen.

Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren? 

Weil jeder Bürger die Gegenwart und Zukunft seiner Kommune mitgestalten sollte. Das ist ein spannender Prozess. Nicht nur meckern, sondern mitmachen heißt die Devise. Gerade auf kommunaler Ebene gibt es so viele Möglichkeiten und Spielräume der Mitgestaltung. Leider werden diese noch zu wenig genutzt. Dabei muss man nicht zwangsläufig einer Partei oder politischen Vereinigung angehören. Bürgerschaftliches Engagement ist auf jeder Ebene und zu fast jedem Thema möglich und vom "Rathaus" gewollt.

Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg? 

a.) Der Stadtumbauprozess in Schwedt/Oder. Das war die notwendige Antwort auf den demographischen Wandel, die Pflicht für meinen Vorgänger und mich.
b.) Die Hinwendung der Stadt zum Wasser mit der Neugestaltung der Uferzone. Schwedt öffnet sich wieder zum Wasser und wird dadurch attraktiver für Bürger und Gäste. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen, wir arbeiten an der Vollendung. Es ist sozusagen die Kür. 

Mit Herz und Verstand
 
Dr. Dietlind Tiemann,  Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel

Dr. Dietlind Tiemann, Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel von 2003 bis 2017

Was ist Ihr Motto?

Mit Herz und Verstand möchte ich gemeinsam mit allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich für eine erfolgreiche Gegenwart und Zukunft unserer traditionsreichen Stadt engagieren, dafür sorgen, dass sich Brandenburg an der Havel in den nächsten Jahren zur attraktivsten Stadt im Land entwickelt.

Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren? 

Man sollte sich kommunalpolitisch engagieren, um auf die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und auf die Entwicklung in seiner Stadt oder Gemeinde aktiv Einfluss nehmen zu können. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger der verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichem politischen Hintergrund in die Diskussion um die Zukunft einbringen.

Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg? 

Nach meinem Amtsantritt ist es mir als Oberbürgermeisterin gelungen, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung in Brandenburg an der Havel zu beschleunigen und Unternehmen für den Standort zu interessieren. Interessante Investitionen in wichtigen Zukunftsbranchen haben zu neuen Arbeitsplätzen geführt. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger strahlen neues Selbstbewusstsein aus und engagieren sich wieder stärker für ihre Stadt. 

Carpe diem!
 
Hans-Joachim Laesicke,  Bürgermeister der Stadt Oranienburg

Hans-Joachim Laesicke, Bürgermeister der Stadt Oranienburg von 1993 bis 2017

Was ist Ihr Motto?

Carpe diem!

Warum sollte man sich kommunalpolitisch engagieren? 

Wer Freude an der Gestaltung von Lebensträumen hat, wer andere Menschen gerne hat und nicht weiß, wohin mit seiner Kraft, sollte sich kommunalpolitisch engagieren. In keinem anderen Politikfeld wirkt Handeln unmittelbarer und greifbarer (sowohl positiv als auch negativ).

Was ist Ihr größter kommunalpolitischer Erfolg? 

Niemanden interessiert der Schnee von gestern!
Im Jahr 2009 eine die Gäste beeindruckende, die Bevölkerung mitreißende und wirtschaftlich halbwegs erfolgreiche Landesgartenschau in Oranienburg zu präsentieren, ist gegenwärtig die größte Herausforderung.

Die Interviews wurden 2009 geführt.

BLPB, Januar 2018 (zuletzt bearbeitet März 2021).

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