Bürgerbeteiligung

Ohne Bürgerbeteiligung gibt es keine lebendige Gesellschaft. Die Bereiche und Formen der Teilhabe sind vielfältig. Daher ist es möglich, sich auf verschiedene Art und Weise in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen.

Bürgerbeteiligung: Alle unter einem Hut?
© Großstadtzoo

Bürgerbeteiligung gelingt am besten im Trialog:  in einem vertrauensvollen und kooperativen Zusammenspiel zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. 

Leichte Sprache: In Brandenburg mit-bestimmen

Bürgerbeteiligung ist in aller Munde und doch scheint jeder darunter etwas anderes zu verstehen. Das zeigt sich daran, dass es eine einheitliche Definition des Begriffs nicht gibt. In einem ganz grundsätzlichen Verständnis ist Bürgerbeteiligung eine Form von Teilhabe, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, an Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft mitzuwirken.

Wie diese Teilhabe oder Beteiligung im Einzelnen aussieht, dazu gibt es verschiedene Regelungen und Praxisbeispiele. Unterscheiden kann man zunächst zwischen der formellen und der informellen Bürgerbeteiligung. Der wichtigste Unterschied dabei: Die formelle Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben, die informelle nicht.

Grenzenlose Kreativität: informelle Bürgerbeteiligung

Als Faustregel gilt: Alle Formen der Bürgerbeteiligung, die nicht gesetzlich festgelegt sind, können von allen Menschen in Deutschland erfunden und kreativ ausgestaltet werden. Bei den gesetzlich geregelten Formen muss man genauer hinschauen: Manche stehen nur für deutsche Staatsbürger offen, andere für EU-Bürger und wieder andere für alle.

Es lohnt sich, den für sich passenden Bereich herausfinden, denn egal, ob in der Kommune, in der Landespolitik, auf Bundesebene oder in der EU - es ist fast überall möglich, an Entscheidungsprozessen zu Dingen, die uns alle betreffen, mitzuwirken.

Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen." (Max Frisch, Schweizer Schriftsteller)

Gesetzlich geregelt: formelle Bürgerbeteiligung

Demokratie ist eine Lebensform. Diese Auffassung über moderne demokratische Gesellschaften geht davon aus, dass die Menschen, die in ihr leben, auch mitbestimmen können, wie diese Gesellschaft aussehen soll. In Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften, die den Staat und seine Behörden verpflichten, die Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Diese Art der Teilhabe wird unter dem Oberbegriff "formelle Bürgerbeteiligung" zusammengefasst. Es gibt dafür genaue Festegungen, wer beteiligt werden muss und häufig auch, zu welchem Zeitpunkt zum Beispiel betroffene Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen sind. Die Beteiligung kann dabei von der reinen Information über einen Entwurf für eine Bauplanung im Ort bis zu aktiven Beteiligungen zum Beispiel als "Sachkundiger Bürger" in einem Fachausschuss der Kommune reichen.

In der Kommunal- und Landespolitik gibt es zahlreiche Beispiele dafür. Dazu zählen:

Bauleitplanung
Wichtigstes Instrument für Bauvorhaben

Sie ist das wichtigste Instrument für Bauvorhaben in den Kommunen. Die Gemeindevertretung legt darin fest, welche Grundflächen zur Bebauung vorgesehen sind oder wie sie sonst genutzt werden dürfen. Wer ein Haus auf seinem Grundstück bauen will, kann also nicht einfach nach eigenem Geschmack loslegen, sondern muss sich an die Planungsvorschriften halten. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde müssen über den Entwurf für eine Bauleitplanung informiert werden. Dieser kann meist im Bauordnungsamt vor Ort eingesehen werden, steht manchmal aber auch online zur Verfügung.

Raumordnungsverfahren
Nutzung von Flächen im Gesamtzusammenhang

Diese Verfahren haben die Nutzung von Flächen im Gesamtzusammenhang im Blick (auf Landes- und Bundesebene mit Blick auf kommunale Nutzungspläne). Ein Beispiel sind große Verkehrsprojekte. Das Bundesverkehrsministerium hat ein "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung" in diesem Bereich herausgegeben.

Genehmigungsverfahren
Einwände können eingebracht werden

Bevor eine Maßnahme, zum Beispiel der Bau eines Gewerbegebietes, in der Kommune oder im Land begonnen werden kann, muss eine Genehmigung erteilt werden. Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Genehmigungsverfahren, in denen auch verschiedene Betroffene und zuständige Behörden angehört werden müssen. Wenn Sie in Ihrem Ort zum Beispiel Einwände gegen ein Gewerbegebiet haben, weil Sie dort vielleicht einen Windpark für geeigneter halten, dann haben Sie die Möglichkeit, im Verlauf eines Genehmigungsverfahrens diese Einwände einzubringen, wenn es vorgesehen ist. Manche Bundesländer haben dafür Leitfäden entwickelt. Ziel ist es, in den Dialog mit den von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung über Plattformen von Bund und Ländern sowie auf europäischer Ebene.

Landes-und Regionalplanung
Beteiligung der Öffentlichkeit ist festgelegt

Das deutsche Raumordnungsgesetz sieht vor, dass in den Bundesländern ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet und Regionalpläne für die Teilräume der Länder aufgestellt werden müssen. Berlin und Brandenburg haben gemeinsame Raumordnungspläne. Für Brandenburg gibt es zudem Regionalpläne, die von den Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel und Uckermark-Barnim aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Raumordnungsgesetz (§ 9 des ROG), sowie im Landesplanungsvertrag Artikel 7 festgelegt.

Umweltverträglichkeitsprüfung
Portal für Bürgerbeteiligung

Jede Bauleitplanung benötigt einen Nachweis, dass die geplante Nutzung der Fläche auch umweltverträglich ist (UVP). Das Bundesumweltministerium hat ein eigenes Portal für Bürgerbeteiligung. Es vergibt auch einen Preis für herausragende Bürgerbeteiligung auf Landes- und kommunaler Ebene. Bewerben können sich Initiativen von Verwaltungen, öffentlichen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Ein besonders bekanntes Beispiel aus dem Bereich der politischen Teilhabe in einer repräsentativen Demokratie sind Wahlen. Für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gibt es feste gesetzliche Regeln.

Direktdemokratische Verfahren wie Bürger- und Volksentscheide ergänzen die Verfahren der repräsentativen Demokratie. Elemente der direkten Demokratie gibt es in Deutschland bislang nur auf der Ebene der Länder und Kommunen.

Wahlen
Jeder kann entscheiden

Wahlen sind das wichtigste Merkmal in einer repräsentativen Demokratie. Die Wahlberechtigten wählen dabei Vertreterinnen und Vertreter/Abgeordnete, damit diese ihre Interessen für sie vertreten/repräsentieren. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Direktdemokratische Elemente gibt es nur auf Landes- und kommunaler Ebene, nicht aber auf Bundesebene.

Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es ein Wahlrecht, jedoch keine Wahlpflicht. Das heißt, jeder kann selbst entscheiden, ob er wählen geht oder nicht. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen in Brandenburg in unseren Wahlbroschüren zusammengestellt und beantwortet. Zu diesen Wahlen und zur Bundestagswahl stellen wir auf unserem Wahlportal alle wichtigen Informationen für Brandenburgerinnen und Brandenburger zusammen.

Direkte Demokratie
Volks- und Bürgerbegehren

Weitere Formen formeller Bürgerbeteiligung sind Verfahren der direkten Demokratie wie Volks- und Bürgerbegehren. Sie ergänzen die Verfahren der repräsentativen Demokratie wie Wahlen und sind in jedem deutschen Bundesland Teil der Landes- und Kommunalverfassungen. Die Hürden für einen Erfolg dieser Verfahren sind jedoch sehr hoch. Zu hoch, meinen Kritiker, wie der Verein Mehr Demokratie, der in Deutschland zu den bekanntesten zählt. So hat es in Brandenburg bislang kaum Volksentscheide gegeben, weil sie bereits im Vorfeld an formalen Kriterien, wie zum Beispiel der erforderlichen Stimmenzahl oder anderen Formfehlern gescheitert sind. Direktdemokratische Verfahren, namentlich Bürgerbegehren, sollen in Brandenburg auf Beschluss des Landtages zukünftig vereinfacht werden (13. Mail 2020, Drucksache 7/1165-B).

Übersicht zu den Volksbegehren in Brandenburg


Die Erfahrung, dass man sein persönliches Ziel nicht erreicht, wenn man sich in die gesetzlich geregelten Beteiligungsformen einbringt, kann auf der einen Seite bei den Menschen zu Verdruss über die Politik und die Politiker an sich führen, ruft auf der anderen Seite aber auch zahlreiche Initiativen hervor, die eine Änderung der formellen Vorgaben erkämpfen wollen.

Wie erfolgreich in diesem Gefüge das Zusammenwirken von repräsentativen und direktdemokratischen Elementen sein kann, widerspiegelt sich zum Beispiel in einem Beschluss des Landtags Brandenburg vom 13. Mai 2020.

Die Abgeordneten haben die Landesregierung damit beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung direktdemokratischer Verfahren im Land Brandenburg vorzulegen. Mit dem neuen Gesetz soll sichergestellt werden, dass bereits zu Beginn eines Bürgerbegehrens von der Verwaltung in den Kommunen geprüft wird, ob das Begehren rechtlich zulässig ist. Zugleich soll geprüft werden, ob bei Unterschriftensammlungen auch Online-Eintragungen ermöglicht werden können.

Das ist (noch) nicht gesetzlich geregelt

Alle Formen von Bürgerbeteiligung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben und geregelt sind, zählen zu den informellen Verfahren. Aus Sicht der politischen Entscheidungsträger sind diese Verfahren freiwillige Angebote. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement in diesem Bereich aber fehlende Angebote oder Möglichkeiten für sich einfordern oder selbst schaffen.

Die Perspektiven in diesem Bereich sind durch die Nutzung des Internets noch größer und vielfältiger geworden. Sie sind flexibel, manchmal spontan und von kurzer Dauer, aus anderen entwickeln sich festere Strukturen. Sie haben das Potential, schnell auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und sie darüber hinaus in einem viel umfassenderen Sinne demokratisch zu gestalten.*

Beispiele für informelle Bürgerbeteiligung sind:

  • Meinungsumfragen
  • Einwohnerbefragungen
  • Bürgerdialoge/Bürgerkonferenzen
  • Zukunftswerkstätten
  • Open Space Konferenzen, bei denen die Teilnehmer den Inhalt und Verlauf der Tagung selbst bestimmen
  • Vermittlungsverfahren zur Konfliktlösung (Mediation) im Vorfeld von verbindlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen

Die Qualität einer politischen Kultur hängt jedoch nicht allein von der Existenz vielfältiger demokratischer Beteiligungsinstrumente ab, sondern vor allem vom Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihnen. Die Bereitschaft der Menschen zu bürgerschaftlichem Engagement ist eine der Grundvoraussetzungen für eine lebendige Demokratie.

BLPB, Mai 2020

Lesetipp

Linktipps

  • Bürgerrat: Politik kann doch jeder

    Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass es nicht genug Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger gibt und dass sich die Gewählten nicht dafür interessieren, was sie denken. "Bürgerräte sind das Ergebnis einer Produktentwicklung, in dem die Demokratie versucht, ihren Bürgern ein Angebot zu machen, bei dem diese auch wirklich zugreifen wollen." Am 13. Januar 2021 startet ein bundesweiter Bürgerrat. Die ZEIT beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

  • (Neu) Land gestalten

    Methoden und Praxisbeispiele für Bürgerbeteiligung in kleinen Städten und Gemeinden

  • Bürgerbeteiligung MIL Brandenburg

    Infrastrukturausbau sowie Stadt- und Landesentwicklung gehen heute nur zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Aber Bürgerbeteiligung fängt nicht erst beim Planungsverfahren an.

  • Interview: „Gute Bürgerbeteiligung braucht Zeit“

    (Berliner Zeitung, 4.11.19)

  • "Sprichst du Politik?"

    Die Macher der Studie "Sprichst du Politik?" sind einem bisher kaum untersuchtem Phänomen auf der Spur. Hängt die geringe Wahlbeteiligung von Jugendlichen und das gesteigerte Desinteresse an politischen Geschehnissen mit der Sprache der politischen Akteure zusammen? Die Studie beleuchtet diesen Zusammenhang und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Politiker und Institutionen ab.

  • "Direkte Demokratie" in der Praxis

    Zur Volksgesetzgebung in den Bundesländern 1949 bis 2010. (Konrad-Adenauer-Stiftung, Analysen & Argumente Nr. 96/2011)

  • Politische Mitgestaltung im Land Brandenburg

    Informationen des Landtages Brandenburg zu Wahlen, Petitionen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

  • Grundlagen der Bürgerbeteiligung

    Eine Materialsammlung für die Allianz Vielfältige Demokratie (2016)

Schlagworte

Bewertung
12 Stimmen, Bewertungen im Durchschnitt: 3.8 von 5

Kommentare

Kommentieren

Zwei Dinge.

Meine Frau und ich leben seit 6,5 Jahren in Brandenburg. Seitdem habe ich das Gefühl, daß ich, wenn ich unser Haus verlasse, ins feindliche Ausland komme. Ob Einzelhandelsgeschäfte unerwartet geschlossen sind, ich grundlos angeschnauzt oder beleidigt werde oder es viele Dinge des normalen Bedarfs einfach nicht gibt - fast täglich kommt mir irgend ein Frusterlebnis unter.

In unserem Wohnort hat vor ca. 5 Jahren eine vielversprechende Entwicklung eingesetzt: Restaurants wurden eröffnet, neue Einkaufsmöglichkeiten geschaffen. Jetzt macht ein Betrieb nach dem anderen zu. Hinter vorgehaltener Hand erfährt man: die Altvorderen möchten, daß alles so bleibt wie zu DDR- Zeiten.

Nirgendwo sonst in Deutschland habe ich mich im Straßenverkehr so gegängelt und bevormundet gefühlt wie in Brandenburg. Auf völlig intakten Autobahnabschnitten sind 80 km/h vorgeschrieben, Baustellen überdauern Jahre und die Hersteller von Verkehrsschildern (bestimmt Cousins der Entscheider) verdienen sich goldene Nasen. Ich bin froh, wenn ich die enorme Menge der Radarfallen, die nur der Abzocke dienen, unbeschadet vermieden habe.

In ein paar Tagen werden wir hier wegziehen, und ich komme garantiert nie wieder!

Zur Demokratie: auf Bundes- und Landesebene werden Kandidaten und Strategien vor den Wahlen aufgestellt und ausgeklüngelt. Als Wähler ist die einzige Entscheidungskompetenz die Wahl einer Partei, die, sollte sie gewinnen, machen kann, was sie will. Kein Wahlprogramm, kein Wahlversprechen ist bindend, kein Politiker wird je zur Verantwortung für Fehlentscheidungen oder Fehlleistungen gezogen.

Mich hätte die Antwort auf eine Frage interessiert - ich werde sie garantiert nie bekommen: wie setzen Lobbyisten Politiker unter Druck, damit diese deren Interessen durchsetzen?

Ich bin dafür, für eine Lösung, das eine Partei ist die den
Namen CDU trägt, aber nicht nur einen Namen hat der sie
nicht würdig ist. Und sie das was der Name besagt, auch
anwenden. Da ich ein Christ bin, und Baptist in einer Evangelischen-Freikirchlichen-Gemeinde hier in Potsdam,
was meine Gemeinde ist Mitglied bin. Da ich jetzt zum
meinen Vorschlag komme: Die Lösung wäre das einem
Problem aus dem Weg zugehen, und die Stadt vor einem
Kollaps zu bewahren. Und somit mehr Gott regieren lassen,
und nach seinem Willen im gebet fragen. Da würden die
Probleme gelöst werden, denn er ist es der dann die hilfe
zuteil werden lassen würde. Das Wort Gottes sagt: Trachtet zu erst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit so wird euch alles andere zufallen. Liebe Partei Mitglieder der
CDU ich habe meinen Vorschlag gemacht und ich werde jetzt für unsere Stadt beten. Und ich Segne euch im
Namen unseren Gottes der aller Menschen Vater ist.Amen
gez. klaus-peter falk.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und welche Regierung sich dann bildet, hängt von den Parteien und der Zustimmung der Wähler ab. Wenn aber die Wahlbeteiligung bei 40 % liegt ist zu erkennen, dass die Demokratie in dieser Form nicht funktioniert. Mein Problem ist, dass ich auf verschiedenen Wegen Beschwerden ausgelöst habe und nur in einem Falle, vom örtlichen Bauamt eine Antwort bekommen zu haben, die aber am Thema vorbeigeht und keine Lösung darstellt. Zur Sache: An wen kann ich mich wenden, wenn ich keine Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bauordnungsamt Oranienburg erhalten habe? An wen kann ich mich wenden, wenn die Verordnung zum Schutze des Tegeler Fließes völlig irnoriert wird und hemmungslos an den Hängen des Tegeler Fließes gebaut wird? An wen kann ich mich wenden, wenn ich die VO zum Schutzu des Tegeler Fließes für überflüssige halte, da es ununterbrochen verletzt wird, sogar Verfahren zum Autostellplatz in Schildow direkt am Fließ, laufen und ein 20 jähriges Unrecht, nämlich die Duldung des Stellplatzes über einen Plan abgessgnet werden soll? An wen kann ich mich wenden, wenn hier zum Tegeler Fließ mit Europamitteln eine Studie zur Renaturierung des Tegeler Fließes 2011 erfolgt, und gleichzeitig ohne Kenntnisnahme der Behörden gebaut wird, Biotope durch Smimmingpoole gefährdet werden und Anzeigen zu dieser Tatsache nicht zur Kenntnis genommen werden. Wozu gibt es Behörden, wenn sie nicht funktionieren. Bei den kommenden Wahlen werden sich wieder alle Parteien den Umweltschutz auf die Fahen schreiben, und nach der Wahl? Werden vielleicht einige Posten neu besetzt, aber .... Vielleicht sind diese Probleme auch wieder für Sie zu viel, dann schreiben Sie dies wenigstens, denn keine Antworten von Behörden ist schändlich und unverständlich und dies funktionierte in der DDR besser! MfG Dr. W. Dobbert

Sehr geehrter Herr Dr. Dobbert,

da haben Sie uns ja einen schönen Batzen Probleme aufgelistet. Das schaffen wir natürlich nicht über Nacht zu beantworten. Geben  Sie uns ein wenig Zeit, uns damit zu befassen. Wir denken mal darüber nach, wer hier ein konkreter Ansprechpartner sein könnte, der sich Ihrer Probleme konkret annimmt. Wäre schön, wenn Sie  sich per Mail mal an uns wenden (info@blzpb.brandenburg.de) damit wir Sie zurückrufen können.. Übrigens die Kommentarfunktion der Seiten dienen ja dazu, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Und das ist dann wirklich NICHT wie in der DDR.

Mit herzlichen Grüßen verabschiedet sich für heute, das Team der Landeszentrale

Es war nett wie Herr Dobbert im Februar 2013 Ihnen ein Problem schilderte. Und es war auch nett wie sie sein Problem aus dem öffentlichen Bereich heraus gebracht haben ( "Wäre schön, wenn Sie sich per Mail mal an uns wenden (info@blzpb.brandenburg.de) damit wir Sie zurückrufen können.."). Nur das hat nichts mit Demokratie zu tun. In einer Demokratie gilt das Transparenzgebot. Und das war auch in der ehem. DDR so. Ins Gespräch konnten sie schon in der DDR mit den Staatsorganen kommen.

WasSie favorisieren ist die rhetorische Demokratie.

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.