Union der Bürger

Alle Bürger Europas besitzen die Unionsbürgerschaft. Sie sichert unter anderem das Recht auf Freizügigkeit. Gerade daran wird sich 2014 zeigen, welchen Wert die europäische Unionsbürgerschaft hat.

Lasst uns eine Sprache sprechen

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de


Alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten verfügen automatisch über die so genannte Unionsbürgerschaft. 1993 wurde sie mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt. Die damit verbundenen Rechte gehören zu den wichtigsten Säulen der Europäischen Union. Dennoch hat fast jeder zweite Europäer das Gefühl, nicht gut zu wissen, was das konkret bedeutet. In einer Umfrage aus dem Jahr 2010 gaben 48 Prozent der Befragten an, über ihre Rechte als Unionsbürger nur unzureichend informiert zu sein.* Dieser Zustand sollte sich 2013 ändern. Die EU-Kommission steckte eine Million Euro in eine Kampagne, um gezielt aufzuklären und zu informieren.

Was bedeutet es nun, Unionsbürger zu sein? Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt diese aber nicht. Der wichtigste Unterschied zur Staatsbürgerschaft besteht darin, dass die Unionsbürgerschaft keine Pflichten beinhaltet. Kurz gesagt: Jeder kann - keiner muss.

Mit der Unionsbürgerschaft sind demzufolge Rechte verbunden, die über die jeweilige Staatsbürgerschaft hinaus gehen und in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Dem Recht auf Freizügigkeit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Es steht fast als Synonym für den Begriff der Unionsbürgerschaft, denn daraus ergeben sich ganz konkrete Vorteile für das alltägliche Leben des Einzelnen: das Recht auf Anerkennung von Berufsqualifikationen, der Zugang zur Bildung, zur Gesundheitsversorgung und auf Sozialversicherungsansprüche.

Unionsbürgerrechte

Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt  
Dieses Recht garantiert Unionsbürgern vier Freiheiten oder Freizügigkeiten: die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Es gilt als wichtigster Grundsatz, weil sich daraus für den Einzelnen die deutlichsten Vorteile aus der Unionsbürgerschaft ergeben: Anerkennung von Berufsabschlüssen, Zugang zur Bildung und zur Gesundheitsversorgung, das Recht auf Sozialversicherungsansprüche.

Recht auf Wahlteilnahme in anderen EU-Staaten
Unionsbürger haben das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Land, in dem sie wohnen - auch wenn sie nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen.

Recht auf diplomatischen Schutz durch andere EU-Staaten
Im Nicht-EU-Ausland können Unionsbürger jedes Konsulat oder jede Botschaft eines anderen EU-Staates in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatstaat dort keine erreichbare eigene ständige Vertretung hat: zum Beispiel bei schweren Unfällen, in Todesfällen oder bei Gewaltverbrechen und Festnahmen.

Recht auf Petitionen und Beschwerden
Jeder Unionsbürger kann sich mit einer allgemeinen Petition an das Europäische Parlament wenden. Für Beschwerden, die die Institutionen der Gemeinschaft betreffen (mit Ausnahme des Gerichtshofs) gibt es einen Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Eingaben können in einer der Sprachen der Mitgliedsstaaten verfasst sein ― die Bürger haben ein Recht auf Beantwortung in dieser Sprache. Das heißt: Eine sorbische Eingabe in Brüssel muss auch sorbisch beantwortet werden.

Recht auf Zugang zu Dokumenten
Jeder EU-Bürger kann sich informieren. Er hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission ― es sei denn, es gibt besondere Bestimmungen etwa aufgrund von Sicherheitsinteressen.

Die Unionsbürger und ihre Rechte

Freizügigkeit als Prüfstein der Unionsrechte für 2014?

Die EU-Kommission geht davon aus, dass vor allem das Thema Freizügigkeit viele EU-Bürger dazu anregt, sich am europäischen Werk zu beteiligen. Immerhin könnte sich etwa jeder Dritte (35 %) EU-Bürger vorstellen, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.* Dort könnte er dann auch direkt an politischen Prozessen teilnehmen, denn als Unionsbürger verfügt er über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen. 

Gerade an der Freizügigkeit aber wird sich wohl auch zeigen, in wie weit die Unionsbürgerschaft von den Bürgern Europas überhaupt als allgemeiner Grundsatz angenommen wird. Denn mit Beginn des Jahres 2014 haben auch rumänische und bulgarische Bürger die volle Unionsbürgerschaft - eine Tatsache, die in der deutschen Mediendebatte gerade erst an Fahrt aufnimmt und vor den Europawahlen im Zusammenhang mit den Diskussionen um Armutseinwanderung wohl auch die Politik beschäftigen wird.

Landeszentrale, Januar 2013 (aktualisiert im Januar 2014)

Linktipps

  • Freizügigkeit entzweit Europa

    Der Pressespiegel auf europtopics umreißt die Debatte über die Freizügigkeit, die Bulgaren und Rumänen seit 2014 in Europa genießen.

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