Asylrecht in Deutschland

Über das deutsche Asylrecht und die Handlungsspielräume, die es bietet, spricht Peter Knösel, Professor für Rechtswissenschaften an der Fachhochschule Potsdam.

Ordner mit Asylanträgen und Abschiebungen. © Stauke | fotolia.de
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Migranten, Flüchtlinge, Asylbewerber, EU-Ausländer – das Thema Zuwanderung hat in Deutschland viele Namen...

Knösel: ... Ja, und leider wird dabei oft nicht deutlich genug formuliert, was genau gemeint ist. Eben das ist aber wichtig, um sich zum Beispiel mit solchen diffusen Sammelbewegungen wie Pegida auseinanderzusetzen. Die Zuwanderung nach Deutschland ist ganz klar geregelt. Nach dem Aufenthaltsgesetz gibt es für Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, fünf verschiedene Wege der Zuwanderung. Diese orientieren sich am Aufenthaltszweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Familiennachzug und schließlich gibt es noch besondere Aufenthaltsrechte, die sich etwa aus dem EU-Recht für Ausländer ergeben, die bereits in einem anderen Mitgliedsland der EU eine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben.

Momentan stehen Flüchtlinge im Zentrum der öffentlichen Debatte... 

Prof. Dr Knösel. Foto: Lina Dingler

Prof. Dr. Peter Knösel lehrt seit 1992 verschiedene Rechtsgebiete an der Fachhochschule Potsdam. Sein aktueller Forschungsschwerpunkt ist Migration.

Knösel: Auch da ist die Rechtslage eindeutig. Flüchtlinge haben ein Bleiberecht in Deutschland. Häufig werden die Begriffe Asylbewerber oder Asylsuchende und Flüchtlinge synonym verwendet. Rechtlich gesehen, ist das nicht richtig. Wer Flüchtling ist, regelt die Genfer Flüchtlingskonvention, ein völkerrechtliches Abkommen von 1951. Die Konvention ist eine von drei Säulen des Asylrechts in Deutschland und zwar eine ganz wichtige, denn die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik – als zweite Säule des deutschen Asylrechts – hat zu 99,9 Prozent die Genfer Konvention in eigenes Recht überführt.

Schließlich, und das wird oft vergessen, das Asylrecht hat in Deutschland Verfassungsrang. Im Grundgesetz Artikel 16 a, Absatz 1 heißt es: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Der rechtliche Rahmen gilt für alle Bundesländer, dennoch gibt es Unterschiede im Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen. Woran liegt das?

Knösel: Der Spielraum der Bundespolitik ist in diesem Rahmen relativ gering. Auf Länderebene und vor Ort gibt es mehr Freiräume, etwa bei der Unterbringung oder den freiwilligen Willkommens- und Unterstützungsleistungen. Da gibt es bereits innerhalb eines Bundeslandes große Unterschiede. So erhielten in Brandenburg Flüchtlinge in einigen Landkreisen Gutscheine, während andere Landkreise und kreisfreie Städte direkt Bargeld an die Flüchtlinge auszahlten. Erst vor kurzem wurde die Gutscheinpraxis in Oberhavel als letztem Landkreis in Brandenburg aufgehoben.

Die Landkreise bringen Asylsuchende und Flüchtlinge auch unterschiedlich unter. Einige setzen auf ein Wohnungskonzept, wie Potsdam, welches die Integration und Begegnung mit der ansässigen Bevölkerung erleichtert. Während andere Gemeinschaftsunterkünfte auf dem freien Land eingerichtet haben, so wie in Wünsdorf. Dort sieht die Situation dann unter Umständen so aus: keine Schule, keine Kita, kein Laden. Vor Ort hängt viel vom Willen der einzelnen Entscheidungsträger, aber natürlich auch von der Wirtschaftskraft ab. Schließlich gibt es noch das, was wir als weiche Faktoren bezeichnen,  nämlich die Behandlung der Flüchtlinge durch die Verwaltung. Die kann natürlich auch ihre Spielräume ausnutzen.

Eine Verwaltung kann freundlich dienstorientiert sein und eine Willkommenskultur ausstrahlen. Sie kann aber eben auch das ausstrahlen, was wir manchmal nicht so gerne haben. Es gibt viele Initiativen in Brandenburg, die genau dagegen wirken. Wenn man sich vorstellt, dass es Flüchtlinge gibt, die in ihren ersten Monaten hier mit keinem einzigen Deutschen sprechen, dann weiß man, was es bedeutet, wenn sie eingeladen werden, in Sportvereinen mitzuspielen, gemeinsam zu kochen oder im Garten zu pflanzen.

Welche Schulnote würden Sie der Flüchtlings- und Asylpolitik in Brandenburg geben?

Knösel: Mir fällt es schwer, die brandenburgische Flüchtlingspolitik insgesamt zu bewerten, weil ich sie dafür nicht ausreichend kenne. Da wir ja festgestellt haben, dass die Wohnungspolitik landkreisgebunden ist, würde ich der Flüchtlingspolitik Potsdams eine herausragende Note geben. Die ist sehr lobenswert. In Brandenburg hat das Sozialministerium das Landesintegrationskonzept erlassen und Sprachunterrichte gefördert. Von daher denke ich, wenn ich einen bundesrepublikanischen Kleinblick über den Tellerrand werfe, kann man sicher sagen, dass Brandenburg hier weit vorne liegt.

Was mir allerdings Sorgen macht, ist, dass es in ganz Deutschland eine offenkundige Ausländerfeindlichkeit und einen latenten Rassismus gibt. Ich hatte am Anfang dieses Interviews ja schon Pegida erwähnt und für wie wichtig ich konkrete Aufklärung halte. Wenn man in den Medien Interviews mit ausländischer oder ausländisch aussehender  Bevölkerung verfolgt, bemerkt man, dass es da eine enorme Ablehnung im Alltag gibt, ob bei Behörden, im öffentlichen Verkehr oder gar in Kneipen. Ich befürchte, dass die Äußerung von dumpfen Gefühlen momentan salonfähig gemacht wird. Hier sehe ich nicht nur Spielraum, sondern schnellen Handlungsbedarf sowohl im politischen als auch im zivilgesellschaftlichen Leben.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.


Das Gespräch führte Lina Dingler (April 2015).

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